Oldenburg - Ehemalige deutsche Zwangsarbeiter können auf Antrag einen einmaligen Anerkennungsbetrag in Höhe von 2500 Euro erhalten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Geregelt werde die Zuwendung in einer Anerkennungsrichtlinie, heißt es in einer Pressemitteilung. Zuständig für die Bearbeitung von Anträgen ist das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Hamm, Alter Uentroper Weg 2, 59071 Hamm (Westfalen). Der Antrag muss bis 31. Dezember 2017 dort vorliegen.
Richtlinientext, Antragsformular sowie weitere Unterlagen stehen im Internet bereit. Sie können heruntergeladen werden unter http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Zwangsarbeiter/zwangsarbeiter_node.html.
