Oldenburg - 33 Videosequenzen – davon drei in der Silvesternacht – wurden in den ersten beiden Einsatzwochen der sogenannten „Bodycams“ (Körperkameras) von Polizisten der Inspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland während des Streifendienstes aufgezeichnet. Davon wurden drei Sequenzen „als potenzielles Beweismittel für strafrechtliche Ermittlungsverfahren gesichert“, heißt es aus der Polizeidirektion, ohne ins Detail zu gehen. Und: „Alle weiteren Aufzeichnungen wurden auf Grundlage der vorliegenden gesetzlichen Bestimmungen irreversibel gelöscht.“

Wie berichtet, sollen besagte Bodycams drei Monate lang von Einsatzkräften niedersachsenweit getestet werden – und dies vor allem auf ihre Handhabung und Praktikabilität im täglichen Dienst. Zielrichtung dieser Probezeit sei insbesondere, nötige Optimierungen technischer oder praktischer Art im Umgang mit den kleinen Kameras festzustellen „und vor der endgültigen Implementierung zu berücksichtigen“, wie Svenja Mischel, Pressesprecherin des niedersächsischen Innenministeriums, auf NWZ-Anfrage sagte.

Die Kameras sollen Polizisten im Einsatz besser schützen und mögliche Eskalationen bereits im Vorfeld verhindern. Erste Testläufe in anderen Bundesländern verliefen bereits recht vielversprechend. Die anhaltende Gewaltbereitschaft gegenüber den Beamten und vor allem Beamtinnen – auch in Oldenburg, wie die Aufzeichnungen nun belegen – mache derartige Maßnahmen erforderlich.

Allerdings können die Kameras noch nicht vollumfänglich genutzt werden: nicht im Dauerbetrieb und im kritischen Fall auch nur ohne Tonaufnahmen. Das „Gefahrenabwehrrecht“ zur polizeilichen Eigensicherung soll diesbezüglich noch geändert werden – und das zeitnah.