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Landesregierung gibt das Ziel vor 910.000 Quadratmeter in Oldenburg für Windenergie

Im Windpark Bornhorst stehen drei Windenergieanlagen.

Im Windpark Bornhorst stehen drei Windenergieanlagen.

Hauke-Christian Dittrich

Oldenburg - In Oldenburg kann das Rechnen auf der Suche nach geeigneten Standorten für den Aufbau von Windkraftanlagen beginnen. Niedersachsens Energieminister Christian Meyer (Grüne) hat (wie berichtet) die Aufgabe gestellt, die nun von der Stadtverwaltung gelöst worden muss.

103 Quadratkilometer

Demnach muss die Stadt Oldenburg 0,88 Prozent ihrer Fläche von gerundet 103 Quadratkilometern zur Verfügung stellen. Das sind wieder gerundet 0,91 Quadratkilometer, 91 Hektar, 910 000 Quadratmeter oder rund 127 Fußballfelder (Maße 68 x 105 Meter). In Bornhorst gibt es bereits vier Windenergieanlagen, die in einem 28 Hektar (280 000 Quadratmeter) großen Sondergebiet „Wind“ stehen. Die Antwort darauf, warum Osnabrück nur 0,1 Prozent ausweisen muss, blieb das Ministerium übrigens schuldig.

In Niedersachsen will die Rot/Grüne Landesregierung bis 2026 mindestens 2,2 Prozent der Fläche für die Windkraft ausweisen. Zurzeit sind landesweit 6250 Windkraftanlagen am Netz und produzieren Strom, bis 2035 müssen es 11000 sein, um das Zeil zu erreichen, die Leistung von 12 auf 30 Gigawatt zu steigern. Zum Vergleich: Das Kernkraftwerk Emsland in Lingen leistet 1,4 Gigawatt pro Jahr und versorgt damit rund 3,4 Millionen Haushalte mit Strom.

Windräder im Nebel: Auch nach der Bekanntgabe der Flächenziele sind noch viele Fragen offen.

ERNEUERBARE ENERGIEN Was die Windkraft-Flächenziele für den Kreis Ammerland bedeuten

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800 Meter Abstand

Durch eine Gesetzesänderung dürfen Windkraftanlagen nun auch in Landschaftsschutzgebieten aufgestellt werden. Der Abstand zur Wohnbebauung muss 800 Meter sowie zusätzlich 83 Meter für die Rotorblätter der Windkraftanlage betragen.

Die Oldenburger Stadtverwaltung hat sich frühzeitig mit einem „sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ beschäftigt. Ziel ist es, die Vorgaben des Landes zu erreichen, ohne das Orts- und Landschaftsbild zu verunstalten oder „die natürliche Eigenart der Landschaft zu beeinträchtigen“. Der Vorteil: Mit der Aufstellung eines Teilflächennutzungplanes können während der damit verbundenen Planungsphase Genehmigungsanträge von Windenergieanlagen bis zum 31. Dezember 2027 zurückgestellt werden. Bisher liegen laut Verwaltung zwei Anträge von Grundstücksbesitzern zur Aufstellung von Windenergieanlagen vor.

Einnahmen erwartet

Oldenburgs Grünen-Landtagsabgeordnete Lena Nzume erwartet durch die von der Landesregierung beschlossene „Taskforce Energiewende“ und durch den Ausbau einer „Servicestelle Windenergie“ im Umweltministerium Unterstützung für Oldenburg beim Ausbau der Windenergie. Große Hoffnungen setzt Nzume darauf, dass die Öffentlichkeit nicht nur in die Planungen für mehr Windräder einbezogen wird, sondern die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise auch an den Einnahmen beteiligt werden. „Wenn nicht nur Investoren profitieren, trägt das wesentlich zur Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Nachbarschaft und damit zum Umstieg auf eine klimafreundliche Energieversorgung bei“, so Nzume.

Die Windräder im Windpark an der Thüler Straße drehen sich seit 2017. Weitere sollen bald folgen.

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