Oldenburg - Die Arbeitsgemeinschaft Duales System Oldenburg (ARGE) darf weiterhin Altpapier sammeln. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat an diesem Mittwoch die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der ARGE gegen die Untersagungsverfügung der Stadt Oldenburg wiederhergestellt.

Die ARGE betreibt seit über zehn Jahren eine gewerbliche Sammlung von Altpapier aus privaten Haushaltungen im Bereich der Stadt Oldenburg als „Holsystem“.

Zum 1. Januar 2014 führte die Stadt Oldenburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger eine öffentliche Altpapiersammlung durch den Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Oldenburg (AWB) ein. Seitdem erfolgt die Sammlung des Altpapiers im Gebiet der Stadt Oldenburg in zeitlicher Staffelung sowohl durch die ARGE als auch durch den AWB. (Az.: 5 B 2302/14)

Christoph Kiefer
Christoph Kiefer Reportage-Redaktion (Chefreporter)