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Stadt überprüft Straßen Bremer Urteil nicht rechtskräftig – Oldenburg will Parken auf Gehwegen dennoch unterbinden

Beispiel aus der Hochhauser Straße: Neben den parkenden Autos bleibt kaum noch Platz für Fußgänger.

Beispiel aus der Hochhauser Straße: Neben den parkenden Autos bleibt kaum noch Platz für Fußgänger.

Archiv/von Reeken

Oldenburg/Bremen - Das Urteil hatte für Aufsehen gesorgt, es gilt als wegweisend auch für andere Städte: Das sogenannte aufgesetzte Parken auf dem Gehweg darf nicht mehr einfach so geduldet werden, hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entschieden. Die Stadt Oldenburg hatte sich bereits vor der Veröffentlichung der Urteilsbegründung positioniert und angekündigt, auch in Oldenburg diese Praxis zu überprüfen. Inzwischen gab es weitere Bewegung in dem Justizfall.

Beide Parteien haben nämlich Revision eingelegt. So fordern die klagenden Anwohner nach Informationen von Radio Bremen eine Entscheidung, die die Stadt zum strikten Vorgehen gegen die halb auf dem Gehweg parkenden Autos verpflichtet. Das Bremer Mobilitätsressort erhofft sich demnach eine rechtssichere Regelung, die auf die gesamte Bundesrepublik ausstrahlt. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, vermochte das Bundesverwaltungsgericht auf Anfrage unserer Redaktion nicht zu sagen.

Spielräume eingeräumt

Das OVG hat entschieden, dass Anwohner grundsätzlich berechtigt sind, von der Straßenverkehrsbehörde ein Einschreiten zu verlangen, wenn dauerhaft verkehrsordnungswidrig auf den Gehwegen geparkt wird. Allerdings hatte es auch einen Spielraum eingeräumt. So verlangt es nicht, unabhängig vom Grad der Beeinträchtigung einzuschreiten, sondern nur, „wenn eine für die Betroffenen unzumutbare Funktionsbeeinträchtigung des Gehweges eintritt“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Konkret ist das Gericht der Ansicht, dass eine Breite von 1,50 Meter übrig bleiben muss, um etwa Begegnungsverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Das unterschreitet die gängigen Empfehlungen für Kommunen, die 80 Zentimeter pro Person und für die Begegnung zweier mobilitätseingeschränkter Menschen sogar 2 Meter Gesamtbreite vorsehen. Eine weitere wichtige Aussage des OVG: Eine Pflicht zum sofortigen Abschleppen von Fahrzeugen bei Verstößen sieht das Gericht nicht, sofern der Gehweg (eingeschränkt) nutzbar bleibt.

Nicht vor Herbst

Auch wenn das Urteil also nicht rechtskräftig ist, will die Stadt Oldenburg die Vorgaben des OVG dennoch umsetzen und das aufgesetzte Parken auf dem Gehweg unterbinden, heißt es auf Nachfrage unserer Redaktion von Sprecherin Kim Vredenberg-Fastje. „Natürlich nur in den Straßen, in denen die notwendige Restbreite auf den Gehwegen nicht gegeben ist.“ Aus dem Grund würden derzeit betroffene Straßen erfasst und überprüft. Die Folge wäre, dass in den entsprechenden Straßen nur noch auf einer Seite geparkt werden könnte. „Vor dem Herbst wird es jedoch aufgrund der Auslastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Ergebnisse geben.“

Patrick Buck
Patrick Buck Redaktion Oldenburg (Stv. Leitung)
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