Oldenburg - Mitunter steckt die Tücke im Detail. So auch beim Erbbaurecht, das bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke künftig eine entscheidende Rolle spielen soll. Grundsätzlich von der großen Mehrheit der Ratsfraktionen getragen, hat es bisher aber nicht einmal einen „Grundsatzbeschluss für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke an Endnutzerinnen und Endnutzer und Investorinnen und Investoren im Wege des Erbbaurechtes“ gegeben. Der stand zwar am Montag auf der Tagesordnung des Rates, wurde dort aber gar nicht erst behandelt. Zuvor hatte der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen den Punkt auf Anfang Februar vertagt.
Kurzfristige Änderungen
Grund für die erneute Ehrenrunde (ursprünglich sollte schon in der Novembersitzung der Grundsatzbeschluss fallen, der ursprüngliche Antrag datiert aus dem März 2021) war eine so genannte Tischvorlage, die Grüne und SPD erst zur Sitzung präsentiert hatten. Darin hatten sie den Vorschlag der Verwaltung in einigen Punkten konkretisiert: Unter anderem will Grün/Rot den Anteil der zu vergebenden Grundstücke an Endnutzer von „wahlweise“ (Verwaltung) auf „ein Drittel“ festsetzen. Die weiteren zwei Drittel sollen wahlweise verkauft oder über Erbbaurecht vergeben werden. Auch bei Investorengrundstücken soll zwingend ein Drittel im Erbbaurecht vergeben werden, ein weiteres Drittel optional. Das letzte Drittel will Grün/Rot für die noch zu gründende städtische Wohnungsbaugesellschaft reservieren.
„Defizitäre Gesellschaft“
An dieser Stelle war die CDU raus: „Die Wohnungsbaugesellschaft kostet nur Geld“, erteilte Fraktionschef Christoph Baak der „wissentlichen Gründung einer defizitären Gesellschaft“ eine deutliche Absage. Er bezweifelt, dass es einer solchen Gesellschaft gelingen wird, Wohnraum günstiger zu schaffen. Grün/Rot, aber auch die Linke, erhoffen sich durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft indes günstigere Preise für Bauwillige.
Thomas Klein (SPD) sieht es als soziale Aufgabe der Stadt, Wohnraum für Menschen zu schaffen, die sich sonst kein Eigentum leisten können. „Die Stadt muss als Bauherr für bezahlbaren Wohnraum sorgen“, meinte auch Jonas Höpken (Die Linke). Aus diesem Grund möchte er zudem den Erbbauzins von drei Prozent, wie es Grün/Rot vorsehen, auf zwei Prozent senken. Auf Antrag von Benno Schulz (FDP/Volt) vertagte der Ausschuss den Punkt ins neue Jahr. Finanzdezernentin Julia Figura versprach, bis dahin auch die offenen rechtlichen Fragen der Verwaltung zu klären.
Pachten statt kaufen
Bei der Vergabe eines Grundstücks zur Bebauung im Zuge des Erbbaurechts bleibt die Stadt Eigentümerin. Die Nutzer pachten es für 99 Jahre. So können die Baukosten geringer gehalten werden, da für den Erwerb des Grundstücks kein Kaufpreis zu zahlen ist, sondern lediglich ein Pachtzins. In der Vorlage von Grünen und SPD ist ein optionaler Kauf des Baugrundstücks nach frühestens 20 Jahren vorgesehen, ebenso eine Anpassungsklausel für den Erbbauzins, der sich an der Entwicklung des durchschnittlichen Bruttoverdienstes in Deutschland orientiert.
