Oldenburg - Sie waren einer der großen politischen Streitpunkte der vergangenen Monate in Oldenburg: die Gebühren für Bewohnerparkausweise. Auf Initiative der grün-roten Mehrheit im Rat sind sie zum 1. Juni deutlich angehoben worden und sollen in den kommenden Jahren weiter steigen. Eingeführt wurde zudem eine Längenstaffelung: Für längere Fahrzeuge müssen die Halter mehr zahlen als für kürzere.

Doch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) stellt die neuen Regeln nun komplett infrage. Die Leipziger Richter hatten sich mit der Gebührensatzung der Stadt Freiburg beschäftigt und diese nun gekippt. Das lässt auch in Oldenburg aufhorchen, denn genau diese Gebührenstruktur hatte sich das grün-rote Mehrheitsbündnis für seinen Antrag zum Vorbild genommen. Welche Auswirkungen das Urteil genau haben wird, ist noch offen. Die Stadtverwaltung wollte sich diesbezüglich öffentlich nicht äußern, sondern zunächst die Politik informieren. Das Thema wurde jedoch bereits auf die Tagesordnung des Allgemeinen Ausschusses und des Rates am 26. Juni gesetzt. Die CDU-Fraktion hat zudem einen Dringlichkeitsantrag für den Verkehrsausschuss am kommenden Montag gestellt und fordert, dass die Regelung unverzüglich ausgesetzt wird.

Details zum Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte sich mit den Bewohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beschäftigt und ist in seinem Urteil anderer Meinung als die Vorinstanz, der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Dieser hatte die Gebührensatzung im Juni 2022 noch gebilligt. Der BVG stört sich an drei Punkten.

Keine Satzung: Die Parkgebührenverordnung sei keine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass einer Satzung, wie sie in der Stadt Freiburg erlassen wurde, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. In Oldenburg gilt dagegen eine Parkgebührenordnung.

Gebührenstufen: Der Stufentarif nach Autolänge, wie er auch in Oldenburg gilt, verletze den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3, Absatz 1 im Grundgesetz. Die damit verbundenen starken Gebührensprünge bildeten den je nach Fahrzeuglänge unterschiedlichen Vorteil nicht mehr angemessen ab. Im Extremfall könne ein Längenunterschied von 50 cm zu einer Verdoppelung der Gebühr führen. „Die mit diesen Sprüngen einhergehende beträchtliche Ungleichbehandlung ist auch unter dem Gesichtspunkt der – hier allenfalls geringfügigen – Verwaltungsvereinfachung nicht zu rechtfertigen.“

Ermäßigung: Für die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen fehle eine Rechtsgrundlage. Auch in Oldenburg gibt es entsprechende Rabatte, etwa für Bezieher von Sozialleistungen oder Menschen mit Behinderung. Sie müssen nur 25 Prozent der entsprechenden Gebühren zahlen.

Die Höhe der Gebühren hat das BVG indes ausdrücklich nicht moniert. 360 Euro pro Jahr (gilt für mittelgroße Autos ab 2027 auch in Oldenburg) stünden angesichts des erheblichen Wertes eines wohnungsnahen Parkplatzes weder in einem groben Missverhältnis zum Gebührenzweck des Ausgleichs der mit dem Parkausweis verbundenen Vorteile noch seien sie vollständig von den zu deckenden Kosten der Ausweisausstellung abgekoppelt.

Ein Parkscheinautomat im Haareneschviertel: Wer ihn als Anwohner nicht dauernd füttern möchte, braucht einen Bewohnerparkausweis.

NACH FREIBURG-URTEIL DES BUNDESVERWALTUNGSGERICHTS CDU will neue Bewohnerparkgebühren in Oldenburg stoppen

Patrick Buck
Oldenburg

Bewohnerparkausweise gibt es für innenstadtnahe Wohnviertel, damit die Anwohner dort keine normalen Parktickets ziehen müssen. Bis zu einer rechtlichen Änderung durften sie nur 30,70 Euro im Jahr kosten. Inzwischen können Kommunen die Gebühren selbst festlegen. Grün/Rot beschloss daraufhin eine Staffelung nach Fahrzeuglänge: bis 4,20 Meter 80 Euro pro Jahr, 4,21 bis 4,70 Meter 120 Euro, ab 4,71 Meter 160 Euro. Zum Jahreswechsel ist jeweils ein Anstieg festgesetzt. Ab 2027 liegen die Sätze bei 260, 400 und 540 Euro pro Jahr.

Das BVG hält solche Gebührensprünge in dieser Form für nicht rechtens, sie verletzten den allgemeinen Gleichheitssatz. Zudem fehle es an einer Rechtsgrundlage für Ermäßigungen aus sozialen Gründen, die es in Freiburg, aber auch in Oldenburg gibt.

Patrick Buck
Patrick Buck Redaktion Oldenburg (Stv. Leitung)