Pfleiderer: Wenn es zu einem schrecklichen Ereignis mit vielen Verletzten oder auch sogar Toten kommt, werden die Betroffenen und auch ihre Angehörigen ganz plötzlich aus ihrem Alltag gerissen. Neben der rein körperlichen Versorgung durch die üblichen Rettungsdienste entstehen dann ganz unterschiedliche Bedürfnisse nach psychischer Stabilisierung oder finanzieller Unterstützung. Zusammen mit meinem Team biete ich dieses Wissen und die Unterstützung aus einer Hand an. Unsere Arbeit wird natürlich durch Initiativen wie die des GUV Oldenburg erleichtert, wenn wie hier auch auf regionaler Ebene Kompetenz gebündelt und zentral koordiniert werden.
May: Im Fall eines (Großschadens-)Ereignisses, das sich z.B. am Oldenburger Hauptbahnhof ereignen würde, wären unterschiedlichste Personengruppen involviert, die gesetzlich über den GUV Oldenburg unfallversichert sind; wie z.B. Rettungskräfte, Schülerinnen und Schüler, und auch für Privatpersonen, die in der akuten Notlage helfen, besteht Versicherungsschutz, wenn beim Hilfeleisten oder in Folge dessen etwas passiert. Sowohl bei körperlichen Gesundheitsschäden als auch psychischen Beeinträchtigungen greift dann die gesetzliche Unfallversicherung.
May: Die unterschiedlichen Akteure haben ein gemeinsames Ziel: im Falle eines Ereignisses schnell und unbürokratisch zu agieren, um zeitnah wirksame Hilfe für die Betroffenen sicherstellen zu können. Voraussetzungen für ein reibungslos funktionierendes Notfallmanagement sind nach der Soforthilfe durch die Rettungskräfte vor Ort dafür vor allem die Kenntnis aller notwendigen Akteure und ihres Leistungsspektrums, und die direkte Erreichbarkeit, klare Kommunikationswege und abgestimmte Prozessabläufe.
Pfleiderer: Für die Unterstützung und Versorgung der Betroffenen braucht es eine Überleitung in die entsprechenden Systeme. Die Koordinierung durch einen Runden Tisch ist hierfür ein hervorragendes Mittel – und für mich als Opferschutzbeauftragten ist es gut zu wissen, dass es in Oldenburg ein solches Gremium im Fall der Fälle gibt.
May: Seit dem Attentat am Berliner Breitscheidplatz hat der Umgang mit Großschadensereignissen in den letzten Jahren sowohl auf Bundes- als auch auf Ebene der Länder eine hohe Aufmerksamkeit erzeugt und der Opferschutz, z.B. durch ein neues Entschädigungsgesetz und die Berufung von Opferschutzbeauftragten, eine Stärkung erfahren. Die Unfallversicherungsträger haben dies aufgegriffen. Dabei wurde auch der Anspruch definiert, die jeweiligen Opferschutzbeauftragten einzubinden; so ist es auch in Niedersachsen geschehen.
Pfleiderer: Die Bedeutung der gesetzlichen Unfallversicherung im Falle eines Großschadensereignisses war mir schnell nach Antritt meines Amtes klar. Mir ist kein vergleichbares Projekt in Niedersachsen bekannt wie das des Runden Tisches Notfallmanagement in Oldenburg.
May: Der Landesbeauftragte leitet auch Betroffene an die richtigen Stellen weiter. Dazu gehören auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und daher ist es wichtig, dass eine Vernetzung stattfindet: Man muss sich kennen, damit Hilfe reibungslos läuft.
Pfleiderer: Ich möchte mir vor allem erst einmal einen Eindruck von dem Konzept des GUV Oldenburg machen. Wir wollen den Kontakt vertiefen und die Zusammenarbeit abstimmen.
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