Oldenburg Ein 22 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven ist am Donnerstag von der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am 28. September 2014 vor der Weser-Ems-Halle nach einer Party nach Kramermarktsende einen 25-Jährigen ins Koma getreten haben (NWZ berichtete). Die Verteidigung hatte für eine geringere Strafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es wird mit Revision gerechnet.
„Der Täter war überdreht und stark alkoholisiert“, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann am Donnerstag der NWZ. „Wir gehen von einem Augenblicksversagen aus.“ Das Gericht wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert – wegen versuchten Totschlags.
Die Tat habe nur wenige Sekunden gedauert und sich „aus dem Moment heraus“ ereignet, sagte Bührmann. „Zu kurz, um bewusst den Entschluss des Tötens zu fassen.“
Einwilligung und Werberichtlinie
Ja, ich möchte den täglichen NWZonline-Newsletter erhalten. Meine E-Mailadresse wird ausschließlich für den Versand des Newsletters verwendet. Ich kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde (Hinweise zur Abmeldung sind in jeder E-Mail enthalten). Nähere Informationen zur Verarbeitung meiner Daten finde ich in der Datenschutzerklärung, die ich zur Kenntnis genommen habe.
Nach Überzeugung des Gerichts wollte sich der Angeklagte beweisen. Mit Freunden – eine Gruppe mit südländischen Wurzeln – war er aus Wilhelmshaven zum Kramermarkt gereist. Eine Zeugin hatte gehört, wie die Gruppe beschloss: „Jetzt hauen wir einen Deutschen um.“ Nach Überzeugung des Gerichtes war das Opfer deshalb einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“. Nachdem der 25-Jährige die Festhalle verlassen hatte, wurde er provoziert. Das Opfer wies auf seine Kampfsport-Ausbildung hin, wusste aber nicht, dass der Angeklagte Berufsboxer war.
Mit einem Schlag streckte der Angeklagte den 25-Jährigen nieder, rammte ihm sein Knie ins Gesicht und trat mit Wucht gegen den Kopf des Opfers. Zeugen waren angesichts der Brutalität entsetzt. Auch einen Ersthelfer streckte der Angeklagte nieder.
Das Opfer erlitt 19 Kopfbrüche und wurde ins künstliche Koma versetzt. Viele Operationen hat der Mann hinter sich, weitere folgen. Das Gericht schloss nicht aus, dass auch andere aus der Gruppe gegen den Kopf des Bewusstlosen getreten hatten.