OLDENBURG OLDENBURG - Zu acht Jahren Jugendstrafe hat die Jugendkammer des Landgerichts einen 18-Jährigen Oldenburger verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatte er am 22. Dezember 2004 die 44-jährige Sabine W. in deren Wohnung in der von-Halem-Straße mit einem Telefonkabel erdrosselt und die Räume angezündet, um Spuren zu verwischen.
Die Kammer wertete die Tat als Totschlag und schwere Brandstiftung. „Einen Mord oder Raubmord konnten wir nicht nachweisen, wir gehen von einer Spontantat aus", sagte der Vorsitzende Richter.
Mit dem Strafmaß lag das Gericht nur ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auch sie hatte nach achtmonatiger Verhandlungsdauer den ursprünglichen Mord-Vorwurf fallen gelassen und neun Jahre Haft beantragt.
Täter und Opfer waren gut bekannt. Am Tattag hatte sich noch ein weiterer 18-Jähriger in der Wohnung aufgehalten. Auch er stand anfangs im Prozess unter Anklage, kam aber glimpflich davon. Vor einigen Wochen war er wegen unterlassener Hilfeleistung zu sechs Monaten verurteilt worden.
„Zugunsten des Angeklagten gehen wir davon aus, dass der Mitangeklagte bei der Brandlegung geholfen hat", sagte der Richter. Die Tötung sei aber allein dem jetzigen Angeklagten anzulasten. Den Feststellungen zufolge hatte sich der 18-Jährige nach einem Streit auf die Frau gestürzt und sie mit dem Telefonkabel erdrosselt. Dann übergoss er die Leiche mit Parfüm und zündete die Wohnung an, um den Tod der Frau wie einen Unfall aussehen zu lassen. Die Obduktion der Leiche hatte aber ergeben, dass Sabine W. bereits vor dem Brand tot war.
Spuren am Hals belegten, dass die Frau mit einem Kabel erdrosselt wurde. Bei der Schuldfeststellung stützte sich das Gericht unter anderem auf ein früheres Geständnis des Angeklagten. Nach seiner Festnahme hatte er gegenüber einem Beamten gesagt: „Ich habe sie getötet." Im Prozess widerrief er diese Aussage und schob die Tötung seinem Mitangeklagten in die Schuhe. Doch die Richter waren davon überzeugt, dass das erste Geständnis der Wahrheit entsprach.