Oldenburg Wenn Opfer einer Straftat schweigen, sind Gerichten die Hände gebunden. So geschehen im Prozess gegen den 33-Jährigen aus Oldenburg, der versucht haben soll, vor den Augen seiner kleinen Kinder seinen Schwiegervater zu töten (die NWZ berichtete). Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes musste den Angeklagten am Freitag freisprechen. Die Nebenkläger hätten an der Wahrheitsfindung nicht mitwirken wollen, zeigte sich der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann enttäuscht.
Ohne die Aussagen der Opfer konnte das Gericht keine Feststellungen treffen. Laut ursprünglicher Anklage hatte der 33-Jährige am Tattag zunächst seine Ehefrau schwerst attackiert, um sich dann auf den Schwiegervater, der seiner Tochter zu Hilfe geeilt war, zu stürzen. Der 57-Jährige wurde mit einem Messer angegriffen und erlitt durch wuchtige Schläge mit einem Schlagring schwerste Kopfverletzungen. Der Angeklagte soll immer wieder gerufen haben: „Ich bringe dich um“, weswegen er sich schließlich auch wegen versuchten Totschlags verantworten musste.
Vater und Tochter (alle Beteiligten stammen aus dem Libanon) wollten in dem Verfahren als Nebenkläger auftreten und ließen sich auf Staatskosten von zwei Rechtsanwältinnen vertreten. Doch dann das Schweigen im Walde. Oberstaatsanwalt Thomas Sander war sauer. Die Welt sei im Umbruch, es gebe Verfolgung und Flucht. Alle möchten gerne nach Deutschland, wo Rechtssicherheit herrsche. Man bemühe sich, allen gerecht zu werden, und dann so etwas, sagte der Anklagevertreter. Er rechnete vor, dass die Nebenklage mehr als 10 000 Euro koste. Die seien nun verschenkt. Ob das das „Dankeschön“ sei, wollte Thomas Sander wissen.
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Die Tat, die angeklagt war, ist übelste häusliche Gewalt. Die Ehefrau des Angeklagten trage in Zukunft Mitverantwortung dafür, wenn wieder was passiere, sagte der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann. Man habe helfen wollen, aber so seien einem die Hände gebunden.