Bürgerfelde - Da hat die Oldenburger Stadtverwaltung schnell reagiert: Eigentlich hätte die Umleitungsstrecke für die Baustelle auf dem Johann-Justus-Weg durch den Ellernbrok führen sollen. Das hatte die Stadt in einem Verkehrstipp, der am Freitag in der NWZ veröffentlicht worden war, so angekündigt.
Doch Ellernbrok-Anliegerin Elke Wille wollte das so nicht hinnehmen und rief bei der NWZ an. Die Straße sei für Fahrzeuge über fünf Tonnen zulässigem Gesamtgewicht gesperrt, erklärte sie. Außerdem seien die Anwohner von der bevorstehenden Umleitungsstrecke von der Stadtverwaltung nicht vorab informiert worden.
Kein Durchkommen für Lkw
Das Problem wurde schnell gelöst. „Die Anlieger haben Recht, für die Straße Ellernbrok gilt in der Tat eine Tonnenbeschränkung. Diese Gewichtsbeschränkung führt dazu, dass diese Umleitungsroute für schwerere Lkw nicht in Frage kommt“, räumte Stadtsprecher Stephan Onnen auf Nachfrage der NWZ ein. Und weiter: „ In der Praxis wäre es so gewesen, dass viele Lkw der Umleitungsausschilderung gefolgt wären und dann nicht mehr auf die Tonnenbegrenzung geachtet hätten. Daher hat sich der Fachdienst Verkehrslenkung dazu entschlossen, die Umleitung über die Straße Rauhehorst zu führen.“ Diese Umleitung sei dann zwar weiträumiger gefasst, aber da dürften auch schwerere Lkw fahren. Diese Route gilt dann für alle. Die neue Umleitungsbeschilderung wurde bereits am Dienstag aufgestellt.
EWE-Baustelle im Johann-Justus-Weg
Im Johann-Justus-Weg wird im Auftrag der EWE eine neue Wasserleitung verlegt. Dazu wurde die Straße am Montag gesperrt. Die Sperrung für den Durchgangsverkehr beginnt ab der Straße Vahlenhorst und gilt bis zur Einmündung Masurenstraße. Die Arbeiten werden nach Mitteilung der Stadtverwaltung voraussichtlich bis 31. Oktober andauern. Anwohnerinnen und Anwohner des Johann-Justus-Wegs können trotz der Verkehrsbeeinträchtigung ihre Grundstücke während der Vollsperrung erreichen und verlassen. Wer mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs ist, kann die Baustelle passieren.
Während dieser Zeit wird die VWG den Linienbusverkehr einschränken.
