Oldenburg - Fragt man nach der aktuellen Corona-Lage wird häufig ein Wert genannt: die Sieben-Tage-Inzidenz. Wie gestern berichtet, verwenden das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg und das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) eine unterschiedliche Berechnungsgrundlage und geben daher unterschiedliche Inzidenzwerte an. An welcher Zahl also sollte man sich orientieren und wie genau wird diese berechnet?
Da die Stadt erkannt hat, dass ihre eigene Berechnung nicht optimal ist, wird sie ihre Angabe künftig an die Berechnung des NLGA anpassen. Auf die Frage, an welchem Inzidenzwert man sich orientieren sollte, gibt Stadtsprecher Reinhard Schenke eine klare Antwort: „An dem des NLGA.“
Berechnung Inzidenz
Um die Sieben-Tage-Inzidenz zu berechnen, benötigt man zwei Werte: Die Gesamtzahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen und die Einwohnerzahl. Oldenburg zählt nach den neusten Meldedaten (Stand 30. September 2020) 170 084 Einwohner. Allerdings verwenden sowohl Stadt als auch NLGA bei der Berechnung der Inzidenz die amtliche Einwohnerzahl des Landesamts für Statistik vom 31. Dezember 2019, die 169 077 beträgt.
Nach Angaben des NLGA wurden in den vergangenen sieben Tagen 48 Corona-Neuinfektionen registriert. Daraus ergibt sich für Oldenburg eine Inzidenz von 28,4.
So weit zum Inzidenzwert. Bei einem genauen Blick auf die anderen Werte in der Corona-Statistik des NLGA ergibt sich eine weitere Frage. Dort wird die Gesamtzahl der bislang bestätigten Corona-Fälle mit 396 angegeben (Stand 23. Oktober). Diese Angabe liegt um rund 100 niedriger als die entsprechende Zahl des städtischen Gesundheitsamtes. Wie kommt es zu dieser Differenz?
Unterschiedliche Zahlen
Das erklärt Dr. Holger Scharlach, Sprecher des NLGA: „Das Landesgesundheitsamt zählt nur die Fälle, bei denen ein positiver Labornachweis vorliegt. Die Stadt Oldenburg nimmt in ihrer Statistik auch die epidemiologischen Fälle mit auf. Das sind die Fälle, die im Rahmen eines Covid-19-Ausbruchsgeschehens auftreten und bei denen man davon ausgeht, dass sie auch an Covid-19 erkrankt sind, aber kein bestätigter Labornachweis vorliegt.“
Wenn also eine Person nicht getestet wurde, aber Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweist und Kontakt zu einer bestätigt infizierten Person hatte, wird diese aktuell noch in der städtischen Statistik zu den Fallzahlen dazugezählt.
Stadtsprecher Schenke betont in diesem Zusammenhang: „Die Debatte um einzelne Zahlen hilft uns nicht weiter. Wir haben eine kritische Situation und das ist Grundlage für unser Handeln.“
