Oldenburg - Der Verdacht auf Geheimnisverrat bei der Polizei ist ausgeräumt: Fast anderthalb Jahre nach Beginn der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Das bestätigte am Dienstag der Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück, Alexander Retemeyer, auf Anfrage.
Das von der Staatsanwaltschaft Oldenburg eröffnete Verfahren wegen „Verdacht auf Verletzung des Dienstgeheimnisses“ war zuletzt von Osnabrück geführt worden. Anfang dieses Jahres hatte sich Generalstaatsanwalt Andreas Heuer in den Fall eingeschaltet. Er überwies den Fall von der Oldenburger an die Osnabrücker Staatsanwaltschaft, um mögliche Befangenheit auszuschließen. „Wegen der besseren Objektivität lief das Verfahren hier bei uns“, erklärte Oberstaatsanwalt Alexander Retemeyer.
Hintergrund der Ermittlungen war der Banküberfall Ende August 2011 auf die OLB-Filiale an der Alexanderstraße. Zweieinhalb Wochen nach dem Überfall fasste die Polizei den Täter in Ulm. Der 51-jährige Bankräuber wurde inzwischen zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Die NWZ berichtete damals umfangreich über den Bankraub. Auch Bilder aus der Überwachungskamera in der OLB-Filiale wurden auf Wunsch der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Danach kamen etliche Hinweise aus der Bevölkerung.
Die Staatsanwaltschaft störte sich aber daran, dass in einem Artikel die Durchsuchung der leeren Täterwohnung in Nordrhein-Westfalen erwähnt wurde. Diese Information hätte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft geheim bleiben sollen. Denn: „Hierdurch bestand die Gefahr, dass der flüchtige Verdächtige aus der Zeitung von dem konkreten Verdacht gegen ihn erfahren und sich endgültig der Festnahme entziehen würde.“
Ein Polizist, so die Vermutung der Staatsanwaltschaft, müsse der NWZ die Information von der Wohnungsdurchsuchung heimlich weitergegeben haben. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren richtete sich gegen einen unbekannten Polizisten der Oldenburger Inspektion. Die Untersuchung gegen die Oldenburger Kollegen führte der Cuxhavener Polizei-Chef. Auch ein NWZ-Redakteur wurde befragt. Erhärten ließ sich der Verdacht aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück zog schließlich die Konsequenzen. Das Verfahren wurde nun eingestellt, „weil kein konkreter Täter ermittelt werden konnte“.
Polizei-Chef Johann Kühme nahm die Nachricht mit Zufriedenheit zur Kenntnis. „Das Ergebnis ist in Ordnung. Damit habe ich auch fest gerechnet.“ Wenig Verständnis zeigt er jedoch für die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft. „Zumal mir trotz mehrfacher Nachfrage keine Begründung hierfür gegeben wurde. Das muss noch aufgearbeitet werden.“
