Oldenburg - Im Streit zwischen dem früheren Personalvorstand Nikolaus Behr und der EWE kommen nun Zeugen zu Wort. Das Landgericht Oldenburg entschied am Montag, insgesamt vier Anwälte der Kanzleien Hogan Lovells und White and Case zu vernehmen. Die Kanzleien spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung des Konzerns 2016, sich aufgrund der Bespitzelung eines Ex-EWE-Mitarbeiters von Behr zu trennen.
Über die Hamburger Kanzlei Hogan Lovells hatte Behr eine Detektei beauftragt, einen Peilsender am Fahrzeug des Ex-Mitarbeiters anzubringen. Nach Überzeugung der EWE verstieß das Vorstandsmitglied damit gegen die Führungsprinzipien des Konzerns. Die Kanzlei habe Behr auf die rechtlichen Probleme dieser Überwachung hingewiesen.
Rechtswidrig oder nicht
Genau das bestreitet Behr. Er sei nicht über die Rechtswidrigkeit des GPS-Trackings aufgeklärt worden. Im Gegenteil: Der Mailverkehr mit dem Detektiv sei sogar über den damaligen Büroleiter von Hogan Lovells gelaufen. Das Gericht will den Büroleiter, der im Zuge der Spitzel-Affäre als Hamburger Kanzlei-Chef abgelöst wurde, am 26. April zu seinen Aussagen gegenüber Behr und der EWE befragen.
Ebenfalls in den Zeugenstand gerufen wurden Juristen der Kanzlei White and Case. Der EWE-Aufsichtsrat hatte die international bekannte Kanzlei mit der Untersuchung des Falls Behr betraut. In Folge dieser Beratung hatte sich der EWE-Aufsichtsrat von dem Vorstandsmitglied getrennt.
Gehaltsnachzahlung gefordert
Mit der Entscheidung von Montag steigt das Landgericht tiefer ein in die Prüfung von Behrs Vorwurf, er sei von der EWE bei seinem Aufhebungsvertrag getäuscht worden. Er sei sich keiner Schuld bewusst und habe unter dem Druck gestanden, seine Altersbezüge zu riskieren, falls er nicht unterschreiben sollte. Behr fordert von seinem früheren Arbeitgeber die Nachzahlung von Gehalt, das ihm durch den Abgang entgangen sei.
Die EWE hält es für eindeutig, dass dem erfahrenen Personalchef die Unrechtmäßigkeit des Peilsender-Einsatzes völlig klar war. Behr habe mit dem Bürochef von Hogan Lovells über einen privaten E-Mail-Account kommuniziert. Und Behr hätte sich von Fachleuten der EWE über die Rechtmäßigkeit des Peilsendereinsatzes beraten lassen können – diese Möglichkeit habe der Personalchef nicht genutzt.
„Aussagen widersprechen sich diametral“
Behr begrüßte am Montag die Berufung von Zeugen. Die Vernehmung der Zeugen werde klären, welche der „einander diametral widersprechenden Aussagen der damaligen Berater der EWE der Wahrheit entspricht“, teilte der Kläger mit.
Die Verhandlung vor der 18. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Thomas Rieckhoff ist für den 26. April anberaumt worden.
