Oldenburg - Kamine werden aufgrund der steigenden Gaspreise für viele Menschen immer attraktiver. Wie unsere Redaktion bereits berichtet hat, gibt es derzeit einen regelrechten Ansturm auf Kaminhäuser. Aber wie umweltverträglich sind die Feuerstätten eigentlich?
Stefan Frerichs, Schornsteinfegermeister aus Oldenburg, spricht von einem Wenn und Aber: „Auch beim besten Ofen bleiben nach der Holzverbrennung schädliche Rückstände wie Rußpartikel zurück, die mit Feinstaub belastet sind“. Bei einer Gasheizung, die effizienter verbrennt, sei das anders. Allerdings spielen hier wiederum die steigenden Gaspreise eine Rolle.
Wenn man also mit Holz heizen möchte, sollte man unbedingt darauf achten, welches man verwendet und wie man es verbrennt. „Nehmen wir an, Ihr Nachbar verbrennt gutes Holz in einem alten Ofen und Sie plastikbeschichtetes Holz in einem modernen Ofen. In diesem Fall würde der Kamin Ihres Nachbarn weniger Schadstoffe ausstoßen als der von Ihnen“, ist der Schornsteinfeger überzeugt.
Das richtige Holz
Welches Scheitholz beim Heizen verwendet werden sollte, steht in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Kamins. Wichtig für eine möglichst geringe Emission von Schadstoffen ist, dass das Holz trocken ist. „Die Holzfeuchte sollte durchschnittlich 20 Prozent betragen“, sagt Stefan Frerichs.
Hierfür spielt auch die richtige Lagerung eine Rolle: Am besten eigne sich hier ein sonniger und luftiger Platz, der vor Regen und Schnee geschützt ist. Außerdem sollte das Holz keinen Kontakt zum Erdboden haben, da es daraus Feuchtigkeit ziehen könnte, erklärt das Umweltbundesamt.
Insgesamt rät Bezirksschornsteinfeger Stefan Frerichs dazu, nicht unnötig viel zu heizen, auch vor dem Hintergrund der Holzknappheit. Bevor man überhaupt einen Kamin kauft, sollte man außerdem unbedingt Rücksprache mit seinem zuständigen Schornsteinfeger halten. „Der größte Fehler wäre es, sich einfach irgendeinen Kamin zu kaufen“, sagt Frerichs.
Die Holzverbrennung
Energieeinsparung durch gute Wärmedämmung: Jede eingesparte Kilowattstunde Energie oder Brennstoff spart die Emission von Luftschadstoffen.
Trockenes Holz mit einem Wasseranteil von 15 bis 20 Prozent verwenden. Feuchtes Holz verringert den Wirkungsgrad und steigert die Umweltbelastung.
Moderne Kamine sind effizienter und emissionsärmer. Sie müssen die zweite Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Alte Kamine, die vor März 2010 in Betrieb gegangen sind, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet, erneuert oder stillgelegt werden.
„Blauer Engel“ ist ein Umweltzeichen, das strenge Anforderungen an einen Kaminofen stellt: niedrige Staub- und Schadstoffemission und Bedienerfreundlichkeit sind wesentliche Aspekte.
Regelmäßige Wartung und Inspektion des Kamins durch eine Fachkraft – am besten einmal im Jahr vor Beginn der Heizperiode.
Richtig anheizen nach Bedienungsanleitung. Das Holz von oben nachzulegen ist meist emissionsärmer.
Ausreichende Luftzufuhr in der Anheizphase sowie während des gesamten Holzabbrands.
Nicht zu viel Holz in den Feuerraum legen, da sonst Verbrennungsgase entstehen, die nicht vollständig verbrennen. Besser: häufiger kleine Mengen Holz nachlegen.
Asche richtig entsorgen im Hausmüll und nicht für Gartendüngung verwenden. Aufwirbeln, Einatmen und Berühren der Asche vermeiden.
Noch drastischer formuliert es das Umweltbundesamt und rät grundsätzlich vom Heizen mit Holz ab: Denn insbesondere die Verbrennung von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kaminöfen ohne automatische Regelung laufe nie vollständig ab. Dadurch würden sowohl gesundheitsschädliche Luftschadstoffe wie Feinstaub, aber auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß entstehen. Der Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) bleibe beim Verbrennen von Holz ebenfalls nicht aus. Allerdings werde dabei nur so viel CO2 freigesetzt, wie während der Wachstumsphase des Baumes aus der Atmosphäre aufgenommen und im Holz fixiert wurde, heißt es vom Umweltbundesamt.
nachrüsten bis 2024
Laut der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, müssen Öfen, die vor dem 22. März 2010 in Betrieb gegangen sind, bis zum 31. Dezember 2024 nachgerüstet, erneuert oder stillgelegt werden. Die aktuellen einzuhaltenden Emissions-Grenzwerte für Kamine und Öfen liegen bei 150 Milligramm Feinstaub und vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter.
