Oldenburg - Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat den Personenkreis erweitert, für den eine zweite Auffrischungsimpfung gegen das Corona-Virus, auch zweiter Booster genannt, empfohlen wird. Alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und solche, die an einer Grunderkrankung leiden, sollten insgesamt vier „immunologische Ereignisse“ vorweisen, um einen ausreichenden Schutz gegen das Coronavirus aufzubauen. Dr. Holger Petermann, Leiter des Gesundheitsamtes der Stadt Oldenburg, weist darauf hin, dass nicht auf die sogenannten angepassten Impfstoffe gewartet werden sollte, da die jetzt zur Verfügung stehenden Impfstoffe eine gute Wirksamkeit als Auffrischung haben.
Was ist ein immunologisches Ereignis?
Als ein immunologisches Ereignis wird entweder eine Schutzimpfung oder aber eine durch einen PCR-Test nachgewiesene Corona-Infektion gewertet. Wer also bereits drei Impfungen und zusätzlich eine Infektion hatte, benötigt keine weitere Impfung. Denjenigen, die erst drei Ereignisse (Impfung oder Infektion) vorweisen, wird eine weitere Impfung empfohlen – sofern das letzte Ereignis mindestens sechs Monate zurückliegt. Die neuen Regelungen werden im städtischen Impfpunkt in den Schlosshöfen ab Samstag, 20. August, umgesetzt.
Welche Grunderkrankungen sind gemeint?
Während bisher nur Personen mit einer Immunschwäche die zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wurde, zählen nun alle Menschen mit einer chronischen Erkrankung zum Kreis der Impfberechtigten. Dazu gehören chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen (zum Beispiel Bluthochdruck, Herzrhythmusstörungen), chronische Krankheiten der Atmungsorgane (zum Beispiel Asthma, COPD, chronische Lebererkrankungen (inklusive Leberzirrhose), chronische Nierenerkrankungen (zum Beispiel Dialysepflicht), chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (zum Beispiel Morbus Crohn), chronische neurologische Erkrankungen (zum Beispiel Epilepsie, Parkinson, Multiple Sklerose), Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel Adipositas, Diabetes mellitus), Trisomie 21 und Krebserkrankungen unter immunsuppressiver, antineoplastischer Therapie. Die Grunderkrankung muss auf dem Anamnesebogen vor der Impfung eingetragen und dieser dann unterschrieben werden. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Wer sich unschlüssig ist und eine individuelle Beratung wünscht, sollte sich an seinen Hausarzt wenden. Unter Umständen kann auch dort die Impfung durchgeführt werden.
Welche Abstände sind einzuhalten?
Der Mindestabstand zum letzten Ereignis (Impfung oder Infektion) beträgt volle sechs Monate. Die Stiko erlaubt zwar in „begründeten Einzelfällen“ eine Verkürzung, solche speziellen Impfungen können aber nicht im städtischen Impfpunkt durchgeführt werden, sondern nur durch die behandelnden Ärzte, die ihre Patienten gut kennen. Termine für den städtischen Impfpunkt sind entweder online unter www.oldenburg.de/impfpunkt oder telefonisch 0441/235-4960 (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) kurzfristig buchbar – derzeit in der Regel sogar noch für denselben Tag. Der Impfpunkt im Erdgeschoss der Schlosshöfe hat montags bis samstags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Immer mittwochs wird ohne Termin geimpft, derzeit entstehen in der Regel keine Wartezeiten. Es gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
