Der Lockdown, der die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen soll, löst, wie bereits im Frühjahr, Unsicherheiten aus. Wie steht es beispielsweise um Zahnarztpraxen. Dürfen diese noch öffnen? Was muss beachtet werden? Dr. Uwe Herz, Leiter Bezirksstelle der Zahnärztekammer Niedersachsen, gibt Antworten.
Sagen Patienten aufgrund der steigenden Infektionszahlen Zahnarzttermine ab?
Dr. Uwe HerzEs rufen viele Patientinnen und Patienten an und fragen, ob die Zahnarztpraxen aktuell aufgrund der Pandemie geschlossen sind. Alle Zahnarztpraxen sind geöffnet. Wir hatten während des ersten Lockdowns in Niedersachsen etwa 300 000 Untersuchungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Zahlen aus dem zweiten Lockdown gibt es noch nicht. Aber in Gesprächen merkt man schon eine deutliche Zurückhaltung und Verunsicherung der Patienten. Es kommt durchaus vor, dass Termine abgesagt werden. Notwendige Behandlungen und Prophylaxe sollten wahrgenommen werden. Denn eine gute Mundgesundheit stärkt das Immunsystem.
Welche Hygiene-Vorschriften gibt es für das Personal, um die Sicherheit zu erhöhen?
HerzWir haben bereits seit Jahren vorbildliche Hygienemaßnahmen, dafür gibt es gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften wurden noch mal verstärkt. Schutzausrüstungen sind jetzt zwar sehr teuer, aber wenigstens in entsprechender Menge verfügbar. Letztendlich haben wir in allen Praxen ein gesetzlich vorgeschriebenes Qualitäts- und Hygienemanagement. Wir dürfen nach einer neuen Testverordnung auch Antigentests beim eigenen Praxispersonal und in Einzelfällen auch bei den eigenen Patienten durchführen.
Dr. Uwe Herz (62) leitet die Bezirksstelle der Zahnärztekammer Niedersachsen und vertritt so die beruflichen, gesundheitspolitischen und sozialen Interessen seiner Zunft.
Nach der Approbation zum Zahnarzt im Jahr 1986 in Hannover, praktiziert er seit 1991 in Oldenburg. Seine Zahnarztpraxis befindet sich an der Donnerschweer Straße 296
Das sind Tests, die über Abstriche genommen werden und schon nach 15 Minuten ein Ergebnis liefern. Es ist allerdings noch nicht klar, wer diese Tests zahlt. Zurzeit laufen Gespräche zwischen Bundeszahnärztekammer und dem zuständigen Ministerium, um Rechtssicherheit herzustellen. Ich habe mir die Tests über die Apotheke besorgt. Ein Antigentest kostet pro Stück 15 Euro. Der Vorteil ist die Geschwindigkeit. Manchmal müssen wir lange auf das Ergebnis eines PCR-Tests warten. Mit den Antigentests gibt es schnell Gewissheit.
Was gilt für Patienten, die Symptome haben, begründete Verdachtsfälle sind oder bestätigt an Covid-19 erkrankt sind?
HerzIn unseren Praxen in Niedersachsen werden nur Patienten behandelt, bei denen keine Infektionen mit SARS-CoV-2 bekannt ist. Schmerzpatienten, die infiziert sind oder unter Quarantäne stehen, sollen sich bei ihrem Zahnarzt telefonisch melden. Der kann ihnen sogenannte Schwerpunktpraxen nennen. Das sind spezielle Praxen, die nur für diese Fälle eingerichtet wurden und entsprechend ausgestattet sind. Auch mit Erkältungssymptomen sollte man vorher telefonisch Kontakt aufnehmen. Dann wird besprochen, ob es eine Möglichkeit der Behandlung gibt, oder man an die Schwerpunktpraxen verweist.
Was ist die Hygienepauschale und wem wird sie berechnet?
HerzDie Kosten im Bereich der Gesamthygiene haben sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht. Das ist erheblich. Unabhängig davon gab es im Zusammenhang mit der Pandemie noch mal eine enorme Steigerung der Infektionsschutzkosten. Zur Abfederung haben die Bundeszahnärztekammer, die Privatversicherungswirtschaft und die Kostenträger von Beihilfe vereinbart, dass eine Hygienepauschale genommen werden kann. Das gilt bei jeder zahnärztlichen Behandlung von privatversicherten Patienten. Die Pauschale liegt derzeit bei 6,19 Euro und läuft bis zum Jahresende. Aber dann ist die Pandemie nicht vorbei. Die Pauschale muss dann neu verhandelt werden.
