„Rat stimmt für Oberschulen und besteuert Betten“ (Ð vom 10. Mai)
Allen Vorwarnungen zum Trotz beschlossen Ratsvertreter von SPD, Grünen und Linken mit deutlicher Mehrheit die Einführung einer Bettensteuer. Dabei interessierte es diese (...) Entscheidungsträger offensichtlich nicht, dass neben dem Bayerischen Landtag auch verschiedene Gutachter die seit 2010 erhobene Kölner Bettensteuer (...) für verfassungswidrig erklärt haben. Dass gegen eine entsprechende Satzung der Stadt Klage erhoben würde und dass auch die Oldenburger IHK, die Dehoga und andere gegen die Einführung der Bettensteuer sind, interessierte offensichtlich nicht einmal am Rande.
(...) Dass es sich bei der Bettensteuer trotz unterschiedlicher Zielvorstellungen – statt Förderung der Bildung bzw. Kultur, und anderer Bezeichnungen wie Kulturförderabgabe oder Beherbergungssteuer – nicht um eine Steuer im eigentlichen Sinne handeln kann, ergibt sich schon aus der Definition des Steuerbegriffs: dass das entscheidende Merkmal der Steuer, das Fehlen einer konkreten Gegenleistung für eine besondere Leistung des Steuergläubigers, nicht erfüllt ist.
Dieter Tatje, Oldenburg
