Oldenburg - Aufgrund des feuchten Wetters mit steigenden Temperaturen wird die Amphibienwanderung in den nächsten Tagen beginnen. Die Stadt Oldenburg wird daher, wie bereits in den vergangenen Jahren, in Wechloy die Straße Am Tegelbusch (angrenzend an die westliche Wohnbebauung) beziehungsweise am Drögen-Hasen-Weg nördlich des Bahnübergangs für den Durchgangsverkehr in der Zeit von 19 bis 7 Uhr sperren, sobald die Wanderung beginnt.
Hier stehen Schilder
Die Sperrungen erfolgen allerdings nur dann, wenn eine für die Wanderungen günstige Witterung, das heißt eine hohe Luftfeuchtigkeit bei Temperaturen ab circa 5 Grad, zu erwarten ist.
An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet sind zusätzlich Hinweisschilder aufgestellt: Unter anderem im Bereich zwischen Schellsteder Weg und Triftweg in Ohmstede, am Helmsweg in Osternburg, an der Edewechter Landstraße in Eversten, in den Bereichen Schafjückenweg, Ostring, Immenweg und Elritzenweg in Ofenerdiek, am Rauhehorst, am Brookweg, an der Egerstraße und an der Feldstraße in Bürgerfelde, an der Weißenmoorstraße zwischen Spittweg und Wischweg, an der Ekernstraße, im Bereich Lessingstraße, am Schlagbaumweg sowie an der Burmesterstraße in Osternburg, an der Bahnhofsallee und am Lärchenring in Kreyenbrück, am Hartenscher Damm und am Hörneweg in Bloherfelde sowie am Dießelweg und am Schafgarbenweg in Krusenbusch.
Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, in diesen Bereichen besonders in den Abend- und Nachtstunden ihre Fahrweise den zu erwartenden Amphibienwanderungen anzupassen.
Keinen Laich entnehmen
Die Probleme mit Amphibien und dem Straßenverkehr haben nach Beobachtungen der unteren Naturschutzbehörde in den letzten Jahren besonders in Neubaugebieten zugenommen. Ein Grund dafür ist, dass in den Privatgärten zahlreiche Gartenteiche angelegt wurden und mit aus der Natur entnommenem Laich „geimpft“ wurden. Die jungen Amphibien werden dann auf der Suche nach einem geeigneten Winterquartier zu Hunderten überfahren. Gleiches geschieht wieder im Frühjahr auf dem Weg zum Laichgewässer. Die Naturschutzbehörde weist deshalb darauf hin, dass die Entnahme von Laich aus der Natur nach dem Naturschutzgesetz verboten ist.
