Oldenburg Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben Anklage erhoben gegen die Stadt Oldenburg wegen regelmäßiger Überschreitung der Grenzwerte zur Luftqualität an der Messstation Heiligengeistwall. Wie der Verein mit Sitz in Berlin am Dienstag zur Begründung erklärte, liege der Wert für Stickstoffdioxid (NO2) bei 49 Mikrogramm/Kubikmeter. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm. Oldenburg habe jedoch „immer noch keine kurzfristig wirksamen Maßnahmen in die Luftreinhaltepläne aufgenommen“, heißt es in der Mitteilung.
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Die Stadt hält Fahrverbote für nicht notwendig. „Wir setzen auf die Wirksamkeit unseres Green City Plans“, erklärte ein Sprecher. Der Plan sehe unter anderem vor, die Busflotte zu modernisieren. Die Beschaffung der neuen Fahrzeuge sei bereits auf den Weg gebracht worden.
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Bereits im nächsten Jahr sei mit einer erheblichen Verringerung der auf Busse zurückführbaren Emissionen am Heiligengeistwall zu rechnen, betont die Stadtverwaltung. Durch die Umrüstung könnten nach Berechnungen des Gewerbeaufsichtsamts Hildesheim die Grenzwerte „voraussichtlich fast erreicht werden“.
Neben Oldenburg hat die Umweltorganisation nach eigenen Angaben auch die Stadt Limburg (Hessen) verklagt. Die Umwelthilfe kündigte außerdem an, im November weitere Klagen zu Dieselfahrverboten in Bielefeld, Hagen, Oberhausen, Wuppertal (alle Nordrhein-Westfalen) und Freiburg (Baden-Württemberg) einzureichen. „Damit klagt die DUH dann in 34 durch Dieselabgase belasteten Städten“, hieß es in einer Mitteilung der Umwelthilfe.