Oldenburg - Sanierung verpasst, Geld verprasst: Jan Vermöhlen vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen macht die Landesregierung für die Verschwendung von Steuergeld verantwortlich. Diese Verschwendung sei aber weniger in dem aktuellen Erbbaurechtsvertrag mit dem Oldenburger Unternehmer Klaus Oetken zu sehen, sondern in den unterlassenen Instandhaltungsarbeiten, die das Provisorium am Stubbenweg und die Aufgabe des Standortes an der 91 Straße überhaupt erst notwendig gemacht hätten. Schon der Landesrechnungshof habe das Finanzamt Oldenburg in seinem Jahresbericht 2017 exemplarisch als Negativbeispiel für zu geringe Instandhaltungsaufwendungen angeführt.

Vermöhlen bezieht allerdings auch Stellung zu den aktuellen Entwicklungen: Seinen Berechnungen zufolge zahlte das Land für die bisherige Anmietung des Grundstücks eine monatliche Miete von 12.000 Euro, also rund 7000 Euro weniger als mit der neuen Vereinbarung. Die Mehrkosten bis zum theoretischen Ablauf der bisherigen Anmietung belaufen sich demnach auf 1,155 Mio. Euro (Restmietdauer: 165 Monate 7000 Euro).

Vermöhlen: „Da die Aufbauten allerdings eine technische Nutzungsdauer von 60 Jahren haben, hatte das Land ein begründetes Interesse, den Zugriff auf das Grundstück am Stubbenweg langfristig zu sichern.“ Schlimmstenfalls hätten die teuer angeschafften Aufbauten nach Ablauf der bisherigen Mietvereinbarung (19 Jahre) aufwendig entfernt werden müssen und das Finanzamt hätte keine Bleibe gehabt. Der geplante Grundstückskauf war am fehlenden Baurecht für das ehemalige Finanzamtsgelände gescheitert. Bei der Berechnung des Erbpachtzinses seien zwischenzeitliche und zukünftige Grundstückswertsteigerungen berücksichtigt, so dass bei einer längeren Dauer nachvollziehbar auch die monatlichen Zahlungen höher ausfallen als bei der bisherigen, kürzeren Anmietung, so Vermöhlen.

Es sei aber davon auszugehen, dass der Grundstückseigentümer mit dem Geschäft durchaus zufrieden sein könne. Aus Sicht der Steuerzahler handele es sich um eine dringend notwendige Schadensbegrenzung.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg