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Wegen Einsturzgefahr gesperrt Gutachter sahen keine Schäden an Halle in Oldenburg

Die Polizei hat wenig Glück mit ihrem geplanten Trainingszentrum  in Bloherfelde.

Die Polizei hat wenig Glück mit ihrem geplanten Trainingszentrum in Bloherfelde.

Sascha Stüber

Oldenburg - Hat sich das Land für die Einrichtung eines Trainingszentrums an der Bloherfelder Straße eine – überspitzt formuliert – „Schrott-Immobilie“ andrehen lassen? Mit einer Kleinen Anfrage an die Niedersächsische Landesregierung unter der Überschrift „Trauerspiel in Oldenburg – Wann öffnet das Trainingszentrum der Polizei?“ hatte die FDP-Landtagsfraktion um eine Antwort gebeten – und sie nun vom Niedersächsischen Finanzministerium bekommen.

Keiner Schuld bewusst

Dort ist man sich keiner Schuld bewusst. „Vor dem Ankauf der Liegenschaft wurde vom örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Verkehrswertgutachten für das gesamte Grundstück mit allen Gebäuden erstellt. Bei der vorbereitenden Ortsbesichtigung des Gutachterausschusses haben sich ausdrücklich keine Hinweise auf offenkundige Schäden ergeben. Allen Hallen wurden vom Gutachterausschuss altersentsprechend jeweils gute bis sehr gute Unterhaltungszustände attestiert. Dieses Gutachten ergab einen Verkehrswert von 7,6 Mio. Euro. Unter Einbeziehung der Herrichtungskosten für die benötigten Büroflächen wurde schlussendlich ein Gesamtkaufpreis von rd. 11,77 Mio. Euro vereinbart“, heißt es in der Antwort.

„Antwort enttäuscht“

Alles gut also? Für den Innenpolitischen Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marco Genthe, nicht: „Die Antwort der Landesregierung ist absolut enttäuschend. Ganz offensichtlich hatte das Innenministerium kein tragfähiges Konzept für ein Trainingszentrum vorliegen, was zum Zustand der maroden Immobilie passt.“ Im Zusammenhang mit dem ohnehin schon bestehenden Sanierungsstau bei den Polizeigebäuden in Höhe von über 225 Millionen Euro könne man nur feststellen, dass die Polizei keine hohe Priorität bei der Landesregierung habe.

Das Finanzministerium hatte erklärt, eine Nutzung der Hallen bzw. der Außenbereiche der Liegenschaft sei nicht in der Bedarfsanmeldung der Polizeidirektion Oldenburg zur Unterbringung der Zentralen Kriminalinspektion vorgesehen und auch nicht Bestandteil der Herrichtung durch den Verkäufer, der Firma Popken Fashion Group, gewesen.

Die Erstellung des Nutzungskonzeptes erfolgte zunächst ohne die Beteiligung des Staatlichen Baumanagements. Der erste Teilabschnitt des Konzepts habe die Nutzung der Halle 5 als urbanen Trainingsbereich vorgesehen. Außerdem sollte das Obergeschoss der Halle 3 so hergerichtet werden, dass dort Seminar- und Büroräume für den Betrieb des Trainingszentrums zur Verfügung stünden. „Allerdings war nicht bekannt und nicht absehbar, dass bauliche Mängel der Halle 1 eine Teilfertigstellung des Trainingszentrums infrage stellen würden “, heißt es in der Antwort weiter. Dieser Erkenntnis habe die Polizeiakademie Niedersachsen Rechnung getragen und mit Schreiben vom 31. März 2020 das Betreten und die Nutzung der Halle 1 untersagt.

Zeitplan nicht möglich

Die Herrichtung der Hallen 3 und 5 wurde nunmehr bis zum Vorliegen des im März 2021 beauftragten neuen und baufachlich zu beratenden Gesamtkonzepts für die Liegenschaft zurückgestellt. Dessen Fertigstellung wird voraussichtlich bis Ende des Jahres 2022 erwartet. Vor Abschluss dieses Verfahrens seien eine seriöse Kostenschätzung und Zeitplanung sowie Aussagen zur Zukunft der Halle 1 nicht möglich.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
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