Oldenburg - „Das Schlimme an der Sache ist, dass sich kaum noch jemand leisten kann, eine Ein-Zimmer-Wohnung in Oldenburg zu haben, und andere bekommen Häuser. Ich bin nur noch entsetzt.“ – „Es gibt ja nicht genug deutsche Familien in Deutschland, die ein neues Zuhause brauchen, denen wird nun nicht mehr geholfen.“ – „Und unsereins sucht sich tot, ist schon krass unfair.“
Der Bericht über den Verein „Oldenburg hilft“, der sich seit Beginn des Ukraine-Krieges um geflüchtete Menschen aus dem Land kümmert und für sie nun 15 Wohnhäuser angemietet hat, hat in den sozialen Medien eine Neiddebatte ausgelöst. „Ich möchte nicht ausländerfeindlich klingen, aber es reicht, die Politiker sollten mal an uns Deutsche denken. Wir haben auch genug Probleme, die Obdachlosen oder die Armut bei uns sind auch nicht wenig.“
Große Hilfsbereitschaft
Die Kommentare zeigen die eine Seite der Gesellschaft, die andere spiegelt die große Hilfsbereitschaft zahlreicher Oldenburgerinnen und Oldenburger, sagt Maik Günther, der den Verein „Oldenburg hilft“ ins Leben gerufen hat. Den Flüchtlingen, zumeist Frauen und oftmals mit Kindern, bietet der Verein ein Zuhause auf Zeit, eine erste Anlaufstelle, in der sie unterkommen und leben können. „Der Himmel auf Erden ist das nicht“, sagt Günther. In einem Haus, das der Verein gemietet hat, wohnen beispielsweise sechs Frauen in sechs Zimmern, eine hat drei Kinder, mit denen sie sich den Raum teilt. Es gibt ein Bad und eine Küche, die von allen gemeinsam genutzt werden.
Finanziert wird das vom Jobcenter, wobei Obergrenzen gelten (eine Person 540,10 Euro; zwei Personen 654,50 Euro; drei 778,80 Euro, vier 907,50 Euro, fünf 1.038,40 Euro, jede weitere Person plus 125,40 Euro). Kosten der Unterkunft werden grundsätzlich als Geldleistung erbracht, erklärt Jobcenter-Geschäftsführer Michael Fuge auf Nachfrage. Ein Anspruch auf Sachleistungen, etwa eine konkrete Wohnung, bestehe nicht.
Die Kosten der Unterkunft würden in der Regel zusammen mit dem Regelbedarf an den Leistungsbezieher ausgezahlt, der sie dann an den Vermieter weiterzureichen habe. Auf Antrag des Leistungsbeziehenden habe das Jobcenter die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter auszuzahlen. Dies gilt sowohl für die Miete, als auch für die Nebenkosten, wobei letztere teilweise nicht an den Vermieter, sondern zum Beispiel an den Energieversorger gezahlt werden. Für eine Sozialneiddebatte hat der Geschäftsführer vor dem Hintergrund des Krieges überhaupt kein Verständnis.
Die Heizkosten für Leistungsbeziehende gemäß SGB II/SGB XII in der Stadt Oldenburg werden nach Mitteilung des Jobcenters derzeit aufgrund der aktuellen Energiekrise und den damit verbundenen gestiegen Kosten in tatsächlicher Höhe für Neu- und Bestandskunden anerkannt. Mit anderen Worten: Die Kosten werden komplett übernommen. Die Stromkosten sind Bestandteil des gesetzlich festgelegten Regelbedarfs des ALG II und müssen daher vom Leistungsbeziehenden selbst bestritten werden.
Im Rahmen der Weisungen zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Pakete) und der damit verbundenen Einführung des § 67 SGBII wurde festgelegt, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Mit Einführung des Bürgergeldes ab 1. Januar .2023 ist beabsichtigt, dass bis zu 24 Monate die tatsächlichen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden. Danach werden die Kosten auf die angemessenen Werte abgesenkt.
Not und Elend
Laut Günther beträgt die Miete für ein Haus in Oldenburg zurzeit leicht 2000 Euro. Der Oldenburger ist täglich konfrontiert mit der Not und dem Elend in der Ukraine. Er hält Kontakt mit einer Familie, deren Mitglieder bei einem Bombenangriff schwer verletzt wurden, einige haben Gliedmaßen verloren. Ein Facebook-Kommentator schreibt: „Wie zerfressen von Missgunst und Empathielosigkeit kann man eigentlich sein!?“
