Oldenburg - Wegen der Kritik an der geplanten Impfpassaktion an Oldenburger Schulen hat das Gesundheitsamt die Aktion jetzt abgesagt.
Zu der Entscheidung sagt Gesundheitsamtsleiter Dr. Holger Petermann am Freitag: „Wir nehmen die Kritik der Eltern und Sorgeberechtigten sehr ernst. Deshalb werden wir die Impfpassaktion in der aktuellen Umsetzung noch einmal auf den Prüfstand stellen und in diesem Frühjahr von der Einsichtnahme in die Impfdokumente der Kinder absehen.“ Das Gesundheitsamt bedanke sich „bei den Schulen für den Mehraufwand und bei den Eltern und Sorgeberechtigten für die Bereitschaft, die Impfbücher überprüfen zu lassen“. Unsere Redaktion hatte über die Kritik einiger betroffener Eltern berichtet.
Petermann betonte, dass die Überprüfung der Impfpässe auf alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen genau zu diesem Zeitpunkt und in diesem Alter aus seiner Sicht richtig sei, räumte aber ein, dass die Anforderungen des Datenschutzes überwögen. Daher bestünde keine Möglichkeit, die Impfpassaktion so kurzfristig zu starten.
Als Alternative empfiehlt das Gesundheitsamt, dass sich die angesprochenen Familien im Rahmen der anstehenden Vorsorgeuntersuchung „J1“ ihrer Kinder in der eigenen Kinder- oder Hausarztpraxis zum Impfstatus beraten ließen oder nochmals im Gesundheitsamt beim Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit unter der Tel. 235-8642 meldeten. Dann könne eine individuelle Impfstatuserhebung durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Das Gesundheitsamt der Stadt hatte die diesjährige Europäische Impfwoche, die unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen.“ steht, zum Anlass genommen, um eine Impfpassaktion an Oldenburger Schulen zu starten.
Für die Schüler der sechsten Jahrgangsstufe sollte der Fachdienst Kinder- und Jugendgesundheit dazu eine Impfberatung anbieten. Neben der Erhebung des Durchimpfungsgrades sollten die Kontrollen der Impfdokumente auf die Notwendigkeit und Bedeutung von Impfungen sowie auf Impflücken hinweisen.
Das Problem: Der ganze Vorgang basiert auf Freiwilligkeit. Dies wurde allerdings aus dem Anschreiben an die Eltern nicht deutlich, hieß es schon früh von Elternseite. Die Art und Weise der Mitteilung suggeriere vielmehr eine Pflicht, sich an der Aktion zu beteiligen. Auch datenschutzrechtliche Bedenken wurden geäußert.
