Oldenburg - Ob Unternehmen ihre Beschäftigten nach dem Impfstatus fragen dürfen, wird kontrovers diskutiert. Letztlich handelt es sich dabei um eine Abwägung zwischen betrieblichem Gesundheitsschutz und Recht auf informationeller Selbstbestimmung des Beschäftigten. Der Entwurf der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung lässt diese Frage weiterhin offen. Ein aktuelles Rundschreiben des Bundesgesundheitsministeriums gesteht Unternehmen nunmehr in bestimmten Situationen ein solches Fragerecht zu. Was meinen Sie?
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