Für die Erweiterung des EV. Krankenhauses muss der Bebauungsplan geändert werden. Die Öffentlichkeit wurde vorab nicht informiert, die Politik erfuhr erst während der Sitzung von den konkreten Plänen. Dazu ein Interview mit Baudezernent Dr. Sven Uhrhan.

Hier soll gebaut werden: Das Evangelische Krankenhaus Erweiterung plant zwischen  Auguststraße und Steinweg einen großen Neubaukomplex.

EVANGELISCHES KRANKENHAUS OLDENBURG Anwohner protestieren gegen Pläne für 90 Meter langen Neubau

Thomas Husmann
Oldenburg

Der Tagesordnungspunkt Bauleitplanung Campus Evangelisches Krankenhaus im Bauausschuss hatte es in sich. In der Nachbarschaft ist von Kungelei hinter verschlossenen Türen die Rede. Zu Recht?

UhrhanNein, in keiner Weise. Sowohl die Stadt als auch der Vorhabenträger haben ein Interesse an einer transparenten Bauleitplanung und einer tatsächlichen Abwägung der unterschiedlichen Interessen. Genau dazu dient eine öffentliche Behandlung solcher Bauvorhaben im zuständigen Ausschuss. Solche Planverfahren sind in ihrem Ausgang offen und suchen kein vorab definiertes Ergebnis.

Welche Möglichkeiten haben die Nachbarn nun, die Planungen zu verhindern bzw. zu verändern? Und wie groß sind ihre Chancen?

UhrhanDas Verfahren wird nach dem Baugesetzbuch geführt. Der Vorhabenträger hat dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauen seine Planungsabsicht vorgestellt, und der Ausschuss hat daraufhin einen Aufstellungsbeschluss für den Bauleitplan gefasst. Das vereinfachte Verfahren gibt die Möglichkeit, die sogenannte frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit zu überspringen. Der Gesetzgeber hat es ausdrücklich gewünscht, dass für Vorhaben der Innenentwicklung eine Beschleunigung des Planungsprozesses erreicht wird. Von dieser Verkürzung wird von der Stadt Oldenburg jedoch kein Gebrauch gemacht. Stattdessen findet in der Zeit vom 10. bis zum 31. Januar die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

Wie geht es dann weiter?

UhrhanIn den nächsten Monaten werden dann alle Belange, die von der Planungsabsicht berührt werden, zusammengetragen, bewertet und in einen Satzungsentwurf eingearbeitet. Innerhalb dieses Verfahrens ist es betroffenen Personen (wie insbesondere Nachbarn) möglich, zu der Planung Stellung zu nehmen. Sie können z.B. ihre Anregungen und Bedenken einbringen, die ausnahmslos alle im Verfahren berücksichtigt und abgewogen werden.

Welche Möglichkeiten hat der Stadtrat, Einfluss zu nehmen?

UhrhanDie Verwaltung schlägt im Rahmen des Abwägungsprozesses vor, wie mit Anregungen, Vorschlägen, Hinweisen und Bedenken umgegangen werden soll. Darüber haben die politischen Gremien zu beschließen und einen Auslegungsbeschluss für den konkretisierten Bauleitplan zu fassen, der dann erneut öffentlich ausgelegt wird. Der Stadtrat entscheidet am Ende über die Planung.

Was können Betroffene, die nach einem etwaigen Satzungsbeschluss nicht einverstanden sind, tun?

UhrhanVon der Planung unmittelbar Betroffene haben die Möglichkeit, durch das Recht auf eine Normenkontrollklage eine gerichtliche Überprüfung (insbesondere der Abwägung) anzustreben.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg