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Klimaschutz In Oldenburg „Fridays for Future“ fordert radikale Schritte von Umweltpolitik

Oldenburg - Umweltschutz fängt im Kleinen an – Zuhause, im Garten, am Arbeitsplatz, auf dem Weg dorthin, in der Heimatstadt eben . . . „Fossil Free Oldenburg“ und „Fridays for Future Oldenburg“ haben im Umweltausschuss einen Antrag eingebracht und vorgestellt, der „ein zukunftsfähiges Oldenburg – Ansätze für wirksamen Klima- und Umweltschutz auf lokaler Ebene“ zum Ziel hat.

Die Inhalte dieses Leitantrags mit 92 Beschlussvorlagen wurden in einem Workshop unter Beteiligung der Stadtverwaltung, Politik und von Experten erarbeitet. Ziel ist ein Klimaschutzpaket, das in Oldenburg greifen soll.

„Für Oldenburg wie auch für andere Städte und Regionen innerhalb und außerhalb Europas wird die Klimakrise zu einem existenziellen Problem. Die Stadt und ihre Bevölkerung sind bereits jetzt Auswirkungen der Klimakrise ausgesetzt. Heiße Sommer mit daraus folgenden Gesundheitsbelastungen insbesondere für Kinder und alte Menschen, Grundwasserrückgang, Unwetterzunahmen und Artensterben werden begleitet von einem Meeresspiegelanstieg, der auch die Lebensbedingungen in der Region bedroht und weiter bedrohen wird“, heißt es zur Begründung. Wenn der Meeresspiegel über drei Meter steige, werde sich der Mensch aus einem großen Teil der Marschen zurückziehen müssen. Bei weiter anhaltenden CO2-Emissionen würden drei Meter Meeresspiegelanstieg nach Modellrechnungen des IPCC um 2250 erreicht sein.

KOMMENTAR Antrag mit viel Substanz

Thomas Husmann

Dagegen helfe nur ein konsequentes Umsteuern. Verändert werden müssten unter anderem das Konsumverhalten, wirtschaftliche Produktionsweisen, Arbeit und Beschäftigung, Energieerzeugung, Mobilität, Wohn- und Arbeitsgebäude. Ziel ist es, dass Oldenburg bis 2030 klimaneutral wird.

Energie

Im Wesentlichen gehe es bei den schnellen Maßnahmen darum, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass die Elektrizitäts- und Wärmeversorgung jeglicher Gebäude im Stadtgebiet bis 2025 ihre Emissionen um 50 Prozent reduzieren und bis 2030 vollständig auf Erneuerbaren Energien beruhe.

Dazu gehören: Wechsel zu Ökostrom (gemäß Grüner Strom Label)  Errichtung von (die gesamte nutzbare Dachfläche umfassenden) PV-Anlagen, wo möglich in Kombination mit Gründächern, Verweis auf Mieterstrommodelle der lokalen Energieversorger  der Heizungswechsel hin zu Wärmepumpen oder anderen emissionsfreien Heizungen oder, wo möglich, kurzfristig der Anbieterwechsel zu Lösungen wie Biogas aus Rest- und Abfallstoffen. sowie der konkrete Verweis auf kostenlose Energieberatungen und Veranstaltungen zur partizipativen Erarbeitung von Quartierslösungen.

Der Grundversorger, die EWE, müsse angehalten werden, die Strom-Grundversorgungsverträge mit Ökostrom zu bestreiten. Der Rat der Stadt solle zudem das Ziel beschließen, dass die Wärmeversorgung aller Gebäude im Stadtgebiet bis 2030 CO2-neutral erfolge. Daraus folge, dass die gesamte Wärme aller Gebäude durch Wärmepumpen oder andere Lösungen ohne fossile Energien bereitgestellt werde. Das bedeute für Oldenburg, dass im Schnitt jedes Jahr bei 5000 Gebäuden bzw. zehn Prozent des Bestands die Energieversorgung auf eine CO2-neutrale Lösung umgestellt werden müsse.

Bauen

Ab sofort sollten für Neubauten keine fossilen Heizungen genehmigt werden, heißt es in dem Leitantrag weiter. Dies könne über die Bebauungspläne geregelt werden. Darüber hinaus solle die Stadt die rechtliche Möglichkeit prüfen, ab sofort bei Sanierungen von Immobilien den Einbau von fossilen Heizungen zu verbieten.

Der Rat sollte zudem beschließen, dass alle geeigneten Dächer im Stadtgebiet bis 2030 flächendeckend, also dachfüllend mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Dazu sollen die Besitzer von Immobilien mit geeigneten Dächern jährlich von städtischer Seite kontaktiert und über die Energieberatung Fördermöglichkeiten sowie Contracting- oder Mieterstrom-Modelle zum Handeln motiviert werden.

Die Verwaltungs sollte darüber hinaus prüfen, ob sich im Stadtgebiet weitere Standorte zur Errichtung von Windenergieanlagen eignen. Hierbei wäre auch die Möglichkeit der Errichtung von Kleinwindkraftanlagen zu überprüfen.

Die Verwaltung wird aufgefordert das bestehende Projekt „abgedreht“ oder vergleichbare Projekte auf alle städtischen Gebäude zu erweitern. Die Stadt könne auch zwei Preise ausschreiben und Einrichtungen prämieren, die sich im Vergleich zum vergangenen Jahr am stärksten in ihrem Strom- und gegebenenfalls Gasverbrauch verbessert hat und für die Einrichtung, die pro hier lebendem oder arbeitendem Menschen den geringsten Energieverbrauch hat.

Verkehr

Im Gegensatz zu anderen Sektoren sind die Emissionen im Bereich Verkehr in Oldenburg nicht rückläufig, sondern sie steigen sogar an, heißt es in dem Leitantrag weiter. Es seien dementsprechend Maßnahmen nötig, die nicht nur den weiteren Anstieg verhinderten, sondern schon in den nächsten Jahren massive Rückgänge im CO2-Ausstoß bewirken könnten. Dazu müsse das langfristige Ziel sein, allen Bürgern den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum Umweltverbund zu ermöglichen und diesen so attraktiv wie möglich zu machen.

Der Wallring sollte eine durchgängige Busspur beklommen, gleichzeitig müssten bestehende Engstellen auf der innerstädtischen Seite für den Radverkehr beseitigt werden. Die Verwaltung sollte darüber hinaus ein Konzept zu multimodalen E-Mobilstationen umsetzen. Hierbei solle die Förderung, Attraktivitätssteigerung und Vernetzung des Umweltverbundes im Fokus stehen. Dazu sei es sinnvoll, eine größere E-Mobilstation im Zentrum (beispielsweise am Pferdemarkt) und ein Netz aus kleineren Stationen an der Peripherie zu errichten. Diese sollen Möglichkeiten zur Ausleihe von unter anderem Fahrrädern, E-Bikes, E-Rollern und E-Autos bieten. Zusätzlich sei eine Anbindung an den ÖPNV erforderlich.

Auch für den Fahrradverkehr müssten attraktive Angebote wie Fahrradstraßen geschaffen werden. Geprüft werden solle auch, Tempo 30 innerhalb des Stadtgebiets flächendeckend einzuführen. Außerdem sollten die Parkgebühren in der Zone 1 (Innenstadt) auf zwei Euro für die halbe Stunde erhöht werden. Linksseitige Parkplätze an der Staulinie, die KFZ-Stellplätze vor dem Vapiano und am Schlossplatz seien zu entfernen. Die Straße Schloßplatz sollte für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden.

Landschaftsschutz

Kommunen besitzen die grundgesetzlich garantierte Planungshoheit über die Flächennutzung auf ihrem Gemeindegebiet, ist in dem Antrag weiter nachzulesen. Emissionen aus Nutzungen wie Landwirtschaft, Abfallverarbeitung und anderen nicht-energetischen Emissionen werden in klassischen Klimaschutzkonzepten oft nicht betrachtet, obwohl sie in Oldenburg ca. ein Viertel des Gesamtausstoßes ausmachen.

Naturschutz

Die im Landschaftsrahmenplan als NSG-würdig ausgezeichneten Flächen im Bereich „Bornhorster Seen“ und „Moorplacken“ zwischen NSG Gellener Torfmörte und Großem Bornhorster See werden als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die Pflege- und Entwicklungsplanung für das Schutzgebiet wird vor allem im Hinblick auf CO2-Speicherung im Moorboden sowie auf Biodiversität erarbeitet.

Bebauungspläne

Die Verwaltung wird gebeten zu berichten, welche Gestaltungsspielräume in neu zu erstellenden Bebauungsplänen hinsichtlich Festsetzungen zu Energieeffizienz, Erzeugung von erneuerbaren Energien (Strom, Wärme und Prozessenergie), außerdem für Dachbegrünung, Wassermanagement (insb. Niederschlagswasser), Straßenführung/Straßenraumgestaltung und multifunktionalen Nutzungen aktuell genutzt werden und welche weiteren Festsetzungen in Zukunft noch möglich wären. Diese sollten ab sofort implementiert werden. Denkbar wären möglicherweise Ziel- und Grenzwerte für Energiebedarf und Emissionen, mit dem Ziel neu geplante Stadtbereiche klimaneutral zu gestalten.

Wassermanagement

Gewünscht wird ferner, dass die Stadt Oldenburg sich vom Entwässerungs-Paradigma löst und hin zu einem klimaangepassten Wasser-Management kommt, in dem Wasser als eine wertvolle, in Zukunft knappe Ressource angesehen wird. Dies gilt nicht nur für die landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich, sondern auch für die Entwässerung im Innenbereich. Beispielsweise sollten auch die fluss- und Bäkeläufe renaturiert werden.

Biogas gewinnen

Die Planung und der Bau einer Biogasanlage durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zur Verarbeitung von Bioabfällen und Landschaftspflegematerial auf dem Betriebsgelände der AWB soll mit allem Nachdruck vorangetrieben werden. Die Schaffung von Wohnraum und eine weitere Stadtverdichtung auf bereits versiegelten Flächen stattfindet und die Bebauung von Freiflächen (Grünflächen und Gärten) vermieden wird. Die Schaffung von Wohnraum und eine weitere Stadtverdichtung sollte auf bereits versiegelten Flächen stattfinden.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
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