Oldenburg/Nürnberg - Der Streit zwischen der EWE und dem früheren Personalvorstand des Konzerns, Nikolaus Behr, geht in die nächste Runde. Am 30. Oktober trifft Behr vor dem Landgericht Nürnberg auf Anwälte seines ehemaligen Arbeitgebers. „Vor der 11. Zivilkammer ist für 12 Uhr zunächst eine Güteverhandlung anberaumt“, bestätigte Gerichtspressesprecher Friedrich Weitner auf Nachfrage unserer Zeitung. Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, komme es zur mündlichen Verhandlung.
Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen Daten und Informationen, die die EWE über ihren ehemaligen Manager besitzt. „Der Kläger will Auskunft über die personenbezogene Daten, die der frühere Arbeitgeber im Zeitraum seiner Beschäftigung von 2000 bis 2016 gespeichert hat“, sagte Weitner auf Anfrage.
Als Peilsenderaffäre ist die Bespitzelung eines ehemaligen Mitarbeiters in die jüngere Geschichte des Energiekonzern eingegangen.
Der damalige Personalvorstand Nikolaus Behr hatte über eine Hamburger Anwaltskanzlei einen Peilsender am Auto des Mitarbeiters anbringen lassen.
Der damalige EWE-Vorstandsvorsitzende Matthias Brückmann distanzierte sich 2016 von der Überwachung.
In einem Rechtsstreit mit der beauftragten Hamburger Kanzlei erzielte Behr 2019 einen Vergleich. Dem Vernehmen nach erhielt Behr von der Kanzlei einen Betrag in sechsstelliger Höhe.
Das Landgericht Nürnberg sei möglicherweise deshalb für den Fall zuständig, weil der Kläger im Gerichtsbezirk seinen Wohnsitz habe, erklärte der Sprecher weiter. Warum Behr diese Auskunft begehrt, blieb zunächst offen.
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Nach dem Termin in Nürnberg stehen sich die beiden Parteien ein weiteres Mal am 30. November vor dem Landgericht Oldenburg gegenüber. In dieser Verhandlung geht es um Geld.
Existenzieller Druck
Er habe seinen im September 2016 mit der EWE geschlossenen Aufhebungsvertrag angefochten, ließ Behr über einen Sprecher mitteilen. Der Vertrag sei „in einer absoluten Ausnahmesituation unter existenziellem Druck“ geschlossen worden. Anwälte der EWE hätten ihn mit falschen Behauptungen zum Rücktritt gedrängt. Er gehe davon aus, dass die Anwälte auch den Aufsichtsrat falsch informiert hätten. „Es muss endlich lückenlos auf den Tisch, was damals gegen mich gelaufen ist.“
Das Landgericht Oldenburg bestätigt, der Kläger begehre unter anderem „rückständiges Geschäftsführergehalt und Prämien“. Er sei der Auffassung, nicht an den Aufhebungsvertrag gebunden zu sein, den beide Parteien geschlossen hatten, sagte ein Sprecher unserer Redaktion.
Nikolaus Behr war bis 2016 für die EWE tätig. (Archivbild: EWE)
Die Darstellung, Behr habe nicht wissen können, dass der Peilsender-Einsatz illegal sei, weist die EWE zurück: „Herr Behr war von August 2012 bis September 2016 Vorstandsmitglied der EWE und in dieser Funktion Personalvorstand und Arbeitsdirektor eines Unternehmens mit rund 8500 Beschäftigten“. Es könne „angenommen werden, dass ihm die Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens bekannt war“. Eine Anwaltskanzlei habe zudem bestätigt, Behr darüber aufgeklärt zu haben.
840 000 Euro Streitwert
Der Streitwert der Klage liegt nach Angaben des Landgerichts Oldenburg bei rund 840 000 Euro. Den Fall verhandelt am 30. November die 18. Zivilkammer unter Vorsitz von Landgerichtspräsident Thomas Rieckhoff. Mit einem Urteil an diesem Tage sei erfahrungsgemäß nicht zu rechnen, sagte der Sprecher. Gegen ein Urteil ist grundsätzlich Berufung beim Oberlandesgericht Oldenburg möglich.
