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Über 100 Kilo Drogen verkauft Sieben Jahre Haft für Oldenburger Drogendealer

Franz-Josef Höffmann
Eine Drogenplantage hatte die Polizei im März 2020 in der Gemeinde Ovelgönne ausgehoben und dabei umfangreiches Equipment sichergestellt (Symbolbild).

Eine Drogenplantage hatte die Polizei im März 2020 in der Gemeinde Ovelgönne ausgehoben und dabei umfangreiches Equipment sichergestellt (Symbolbild).

Oldenburg/Ovelgönne - Im Prozess gegen den 34 Jahre alten Mann aus Oldenburg, der in Oldenburg und umzu mehr als 100 Kilogramm Drogen (Marihuana und Kokain) verkauft haben soll, ist der Angeklagte zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die 3. Große Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Dr. Melanie Bitter sprach den Angeklagten des Handeltreibens mit Rauschgift in großem Stil schuldig. Elf Fälle mit einem Gesamtvolumen von mehr als 100 Kilogramm Rauschgift hielt die Kammer für erwiesen.

Plantage in Ovelgönne

Die Drogen soll der Angeklagte teils von einer Drogenplantage in Ovelgönne bezogen haben. Dort soll er selbst investiert haben, um den Nachschub an Drogen sicherzustellen. Aufgeflogen war der Angeklagte, nachdem seine Handygespräche abgehört worden waren. Der Oldenburger verfügte eigentlich über ein abhörsicheres Handy (Encrochat-Handy). Französischen Behörden war es aber im vorigen Jahr gelungen, den Server des Anbieters (Encrochat) zu knacken.

Fortan konnten weltweit Millionen von sicher geglaubten Handygesprächen abgehört werden – so auch die des Angeklagten. Die Verteidigung hatte das für illegal gehalten. Für das Abhören der Handygespräche fehle die Rechtsgrundlage. Deswegen dürften die Gesprächsinhalte im Verfahren keine Verwertung finden. Das Gericht sah das aber anders. Dass die Gespräche doch eine Verwertung finden dürften, hätten mehrere Oberlandesgerichte entschieden, so Richterin Bitter.

Pseudonym nützt nichts

Der Angeklagte verfasste den Feststellungen zufolge seine Handynachrichten unter einem Pseudonym. Neben dem Verwertungsverbot hatte die Verteidigung ins Feld geführt, dass dieses Pseudonym nicht dem Angeklagten zugeordnet werden könne. Auch das sah das Gericht anders. Die Gespräche seien häufig in der Nähe der Wohnung der Verlobten des Angeklagten geführt worden. Außerdem habe dem Angeklagten zeitweise das Täterfahrzeug gehört, war das Gericht von der Schuld überzeugt.

Mit dem Strafmaß lag die Kammer dennoch zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Anklagebehörde hatte neun Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung dagegen plädierte auf Freispruch. Doch daraus wurde nichts.

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