Oldenburg - Wegen Betrugs und Steuerhinterziehung hat die Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Oldenburg den Cloppenburger Rechtsanwalt Adem Ortac zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Ortac für zahlreiche Straftaten verantwortlich ist.
Ortac war angeklagt, Aufenthaltsbescheinigungen gefälscht und an Migranten verkauft zu haben. Der Vorwurf der Urkundenfälschung wurde jedoch fallengelassen. Außerdem sei er als Anwalt für Mandanten tätig geworden, obwohl gegen ihn ein Berufsverbot verhängt worden war. Schließlich habe Ortac Mandanten betrogen, indem er von Migranten Honorar angenommen habe, ohne für sie tätig geworden zu sein. Ein weiterer Anklagekomplex betraf Steuerhinterziehung.
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Ortac hat eingeräumt, keine Erklärungen über Einkommensteuer und Umsatzsteuern über mehrere Jahre hinweg abgegeben zu haben. Dem Staat waren so Steuern in Höhe von 112.000 Euro hinterzogen worden. Insgesamt zählte der Vorsitzende Richter Dr. Ralf Busch 13 Fälle von gewerbsmäßigem Betrug, davon sechs in Tateinheit mit Verstoß gegen das Berufsverbot und elf Fälle von Steuerhinterziehung auf. In einer Reihe von Fällen, in denen Ortac des Betrugs an Mandanten angeklagt war, wurde er freigesprochen.
