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Stadionneubau in Donnerschwee Oldenburger Stadtrat könnte Bürgerentscheid auf den Weg bringen

So könnte das neue Stadion in Donnerschwee aussehen.

So könnte das neue Stadion in Donnerschwee aussehen.

Initiative Nordweststadion

Oldenburg - Die Bürgerinnen und Bürger haben das Heft des Handelns beim Thema Stadionneubau (wie berichtet) nicht mehr in der Hand. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sie an der Entscheidung aktiv zu beteiligen. Darauf weist der ehemalige Grünen-Ratsherr Sebastian Beer hin. Er ist amtierender Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen in Niedersachsen (KPVGrüN).

Der ehemalige Oldenburger Grünen-Ratsherr Sebastian Beer ist Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen in Niedersachsen.

Der ehemalige Oldenburger Grünen-Ratsherr Sebastian Beer ist Vorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung der Grünen in Niedersachsen.

Grüne

Welche Mehrheit ist im Rat notwendig ?

Einen Bürgerentscheid mittels Unterschriftensammlung (sog. Bürgerbegehren) auf den Weg zu bringen, ist rechtlich nach jetzigem Stand nicht mehr möglich, nachdem der „Aufstellungsbeschluss“ mit Absicht als Fallstrick gespannt wurde, so Beer in einem an unsere Redaktion gerichteten Schreiben. Hier würde es einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bedürfen, wogegen sich nicht nur CDU und SPD auf Landesebene sperrten.

Aber: Seit 2016 ist es laut Beer möglich, dass Räte per Zweidrittel-Mehrheit einen Bürgerentscheid selbst initiieren können, beispielsweise zur Finanzierungsfrage des Stadions – das auch nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss. Dem Rat steht es zudem frei, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben, sollte er dem Willen des Rates, die Bürger entscheiden zu lassen, im Wege stehen.

Was ist eine konsultative Einwohnerbefragung ?

Zudem sei eine konsultative Einwohnerbefragung denkbar. Dafür bedürfe es keiner Unterschriftensammlung oder einer 2/3 Mehrheit. Beer: „Denn der Rat könnte solch eine repräsentative Befragung, die zwar nicht bindend ist, aber Entscheidungsträgern Orientierung bietet, mit einfacher Mehrheit selbst auf den Weg bringen.“ Das sei in der Vergangenheit auch mal eine Forderung der Oldenburger Grünen gewesen, die allerdings nicht weiterverfolgt worden sei.

Beer hält solch eine Befragung für angebracht, weil viel Geld langfristig gebunden wird. Auch seien bei der Kommunalwahl 2021 Pläne zu einem Stadionneubau kein Thema gewesen. Sie seien erst einen Monat nach Konstituierung des neuen Rates von Oberbürgermeister Jürgen Krogmann wieder aus der Schublade geholt worden. Beer: „Jene Schublade, in die er sie 2018 selbst gelegt hatte. Deshalb wäre es bei allen vollmundigen Bekundungen zu mehr Bürgerbeteiligung angemessen, den Souverän, nämlich die Bürgerinnen und Bürger, zu befragen.“ Bei dieser Befragung könnte die Stadtverwaltung beispielsweise nach dem Zufallsprinzip 5000 Briefe mit einem Fragebogen an wahlberechtigte Oldenburgerinnen und Oldenburger verschicken, um sich ein Stimmungs- beziehungsweise Meinungsbild einzuholen. Es steht ihm laut Beer auch frei, alle zu befragen und dieses mit einem Urnengang zu verbinden, zum Beispiel zur Europawahl.

Welche Möglichkeiten hätten die Bürger gehabt ?

Wie berichtet gibt es für einen von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Bürgerentscheid, an dem alle wahlberechtigten Oldenburger teilnehmen könnten, keine rechtliche Grundlage. Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist verfahrensrechtlich einem Bürgerentscheid ein Bürgerbegehren vorgeschaltet, hatte Stadtsprecher Stephan Onnen am Donnerstag mitgeteilt. Dafür müssten in der Regel innerhalb von sechs Monaten in Oldenburg die Unterschriften von 7,5 Prozent der Wahlberechtigten vorliegen. Maßgeblich ist die bei der letzten Kommunalwahl festgestellte Zahl der Wahlberechtigten. 2021 waren es 135  173, so Onnen weiter. In Oldenburg bräuchte man folglich 10 138 Unterschriften. Die Unterschriftensammlung muss bei der Kommunalbehörde „angezeigt“, also angemeldet werden.

Welche Befugnisse hat der Stadtrat ?

Aber: Als Themen unzulässig sind unter anderem Bauleitpläne. Richtet sich ein Bürgerbegehren also gegen die Bauleitplanung für den Stadionneubau, so wäre es unzulässig. Und: „Ist der Aufstellungsbeschluss schon erfolgt, ist ein Bürgerbegehren nicht mehr möglich“, heißt es wie erwähnt in einem Merkblatt bei „Mehr Demokratie e.V., Landesverband Bremen/Niedersachsen“.

Der Oldenburger Rat hatte am 30. Mai 2022 die Aufstellung des „Bebauungsplanes 831 (Stadion Maastrichter Straße)“ beschlossen. Aber: Der Rat könnte den Aufstellungsbeschluss wie beispielsweise beim ehemaligen Finanzamt-Grundstück an der 91er Straße vorgemacht, außer Kraft setzen und aufheben.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
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