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Breites Stimmungsbild im Ausschuss Baumschutzsatzung für Oldenburg bleibt Thema

Baumschutz geschützter Baum Baumschutzsatzung Moltkestraße 2 Varel Ein Baumkletterer hing oben in der Krone der Linde, die auf einem Privatgrundstück in der Moltkestraße gefällt werden musste.

Baumschutz geschützter Baum Baumschutzsatzung Moltkestraße 2 Varel Ein Baumkletterer hing oben in der Krone der Linde, die auf einem Privatgrundstück in der Moltkestraße gefällt werden musste.

Oldenburg - Die CDU ist klar dagegen, die Grünen sind klar dafür, die SPD möchte sich ein Stimmungs- und Meinungsbild bei den Bürgerinnen und Bürgern einholen: Thema ist die wieder auf der politischen Tagesordnung stehende Baumschutzsatzung für Oldenburg. Auf Antrag des Naturschutzbundes ist im Umweltausschuss darüber ein abwechslungsreiche und unterhaltsame Diskussion entbrannt.

Satzung frei gestaltbar

Zunächst hatte Martina Bertram aus Hildesheim über die guten Erfahrungen berichtet, die ihre Heimatstadt mit der Baumschutzsatzung gemacht habe. Die ist dort seit 1994 in Kraft. In der Regel werden die Anträge der Grundstücksbesitzer auf Fällung eines Baumes in Hildesheim einvernehmlich gelöst, erklärte die Leiterin der dortigen Stabsstelle für Grünflächenplanung und -neubau.

Die Baumschutzsatzung ist fest im Bewusstsein der Hildesheimer verankert, sagte sie weiter. Die Stadt Oldenburg sei frei in ihrer Entscheidung, wie die Satzung ausgestaltet werden könne. Beispielsweise, ob sie ausschließlich für Bäume im öffentlichen Raum und ausdrücklich nicht für Privatgrundstücke gelte. Im Lauf der Jahre könne dann, wenn die Bürger und die Politik es wollten, nachjustiert werden. In Hildesheim fielen Birken, Nadelbäume und Kastanien in der Regel nicht unter den Baumschutz.

Verfahren bei Verstößen

Geregelt sei dort, ab welchem Stammumfang der Schutz wirksam werde. Alleen seien geschützt, Eibengruppen oder prägende Fassadenberankungen. Einzelschutz kann auch für Kastanien gelten, vergleichbar mit Bäumen auf Grundstücken, die in Oldenburg in Bebauungsplänen als erhaltenswert eingestuft und vermerkt sind. 30 bis 40 Anträge landen pro Jahr in ihrem Büro. Bei Verstößen gegen die Satzung werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das käme aber nur äußerst selten vor. Christoph Baak erinnerte für die CDU an die guten Erfahrungen, die die Oldenburger auch ohne Baumschutzsatzung beim Umgang mit den Bäumen gemacht haben. Die CDU bliebe deshalb bei ihrer Ablehnung. Für die Grünen berichtete Andrea Hufeland von den sich mehrenden Stimmen in der Stadt, die eine Baumschutzsatzung befürworteten. Diese Wahrnehmung bestätigte Rolf Grösch vom 6000 Mitglieder starken Naturschutzbund, bei dem häufig Anrufe eingingen, wenn Bäume im Stadtgebiet gefällt würden. Grösch verwies darauf, dass seit der durch einen Bürgerentscheid außer Kraft gesetzten Baumschutzsatzung fast 25 Jahre vergangen seien und sich das Umweltbewusstsein der Bevölkerung vor dem Hintergrund des Klimawandels geändert habe.

Emotionales Thema

Eine Erfahrung, der auch Werner Wichmann vom Umweltamt zustimmte. Der Verwaltung wäre sehr geholfen, eine Baumschutzsatzung als Entscheidungsgrundlage in Händen halten zu können. Das Umweltamt wird in einer der nächsten Sitzungen auch mit Bildern darstellen, mit welchen Fällen es konfrontiert wird. Paul Behrens und Bernd Ellberg (beide SPD) stufen die Baumschutzsatzung als hoch emotionales Thema ein, für das ein transparenter Diskussionsprozess angestoßen werden müsse. „Wir wollen Bäume schützen, aber brauchen wir aber tatsächlich eine Satzung?“, fragte Ellberg. Schließlich würden bevorstehende Baumfällungen im öffentlichen Raum regelmäßig in den Sitzungen des Umweltausschusses angekündigt. Behrens forderte dennoch die Verwaltung auf, im Vorfeld einer Entscheidung einen Vorschlag für einen Bürger-Beteiligungsprozess zu erarbeiten.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg
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