Oldenburg - Es ging im Umweltausschuss inhaltlich eigentlich nur um die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und deren öffentliche Auslegung – ein formaler Akt. Doch führte der Tagesordnungspunkt zu einer grundsätzlichen Diskussion über die Lärmbelastung, unter der viele Bürger leiden – sei es von den innerstädtischen Straßen, den Autobahnen, den Gewerbebetrieben oder den beiden Eisenbahnlinien.

2012 war für Oldenburg eine Lärmkartierung abgeschlossen worden, erklärte Ralf Peterson vom Fachdienst Umwelt dem Ausschuss. Nun reiche es aus, diese Lärmkartierung zu überprüfen, um drohende EU-Strafen zu verhindern. Die Stadt könne damit beginnen, den Maßnahmenkatalog abzuarbeiten, um die Menschen zu schützen – beispielsweise durch passiven Lärmschutz, also den Einbau von Schallschutzfenstern an viel befahrenen innerstädtischen Straßen.

Hans-Hermann Mohrmann, beratendes Ausschussmitglied und im Bürgerverein Ohmstede aktiv, forderte, beim Abriss und Neubau der Huntebrücke der A 29 Lärmschutzwände aufzustellen. Dafür ist die Stadt nicht verantwortlich, sondern die Niedersächsische Landesbehörde für Verkehr und Straßenbau, also das Land beziehungsweise der Bund, entgegnete Peterson. Diese Erfahrung hatten vor einigen Jahren auch die Anlieger der Autobahn 28 in Eversten machen müssen, bei deren Sanierung die maroden und aus Sicht der Anwohner völlig unzureichenden Lärmschutzwände nicht erneuert wurden.

Gleiches gilt laut Peterson auch für die Bahnlinien, für die das Eisenbahnbundesamt verantwortlich ist. Der Lärm werde zudem nicht gemessen, sondern berechnet erklärte er weiter. Im Übrigen sei die Verwaltung froh, keine arbeitsintensive Neukartierung machen zu müssen, sondern nur eine Überprüfung.

Thomas Husmann
Thomas Husmann Redaktion Oldenburg