OLDENBURG - Mehr als sieben Jahre nach dem Hygiene-Skandal im Klinikum, der zwei Menschen das Leben kostete, hat das Landgericht einen Schluss-Strich gezogen: In der Berufungsverhandlung stellte der Richter das Verfahren gegen den früheren Chefarzt wegen geringer Schuld ein. Zur Auflage wurde dem 55-jährigen Professor gemacht, an die Hinterbliebenen der verstorbenen Patienten 10 000 Euro zu zahlen.
Die Angehörigen der Verstorbenen reagierten mit großer Enttäuschung auf den Beschluss des Landgerichts. Ursprünglich hatte das Amtsgericht den angeklagten Arzt der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und im März 2007 zu einer Geldstrafe von 18 000 Euro verurteilt. Das Gericht lastete ihm ein Organisationsverschulden an. Dagegen legte der Verurteilte Berufung ein (NWZ berichtete).
Der Fall sorgte einst bundesweit für Schlagzeilen: Im Juli 2001 war in der Radiologie des Klinikums eine angebrochene Flasche mit Kontrastmittel eine Woche lang verwendet worden. Das Mittel hätte nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden müssen, um die Bildung gefährlicher Keime zu verhindern. 41 Schmerzpatienten bekamen das infizierte Kontrastmittel gespritzt. Zwei Patienten – ein 37 Jahre alter Oldenburger und eine 59-jährige Frau aus Hatten – erkrankten. Sie starben kurz darauf an Meningitis (Hirnhautentzündung).
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen den Professor, der seinerzeit im Klinikum Leiter des Instituts für Radiologie war, einen niedergelassenen Orthopäden und drei medizinische Hilfskräfte des Klinikums. Die Verfahren gegen die Hilfskräfte und den Orthopäden wurden 2005 bzw. 2007 eingestellt.
Dass nun auch das Verfahren gegen den früheren Chefarzt „so sang- und klanglos eingestellt wurde, irritiert schon ein wenig“, so Rechtsanwalt Roland Pieper, der einen der Hinterbliebenen als Nebenkläger vertrat. Nach dem Urteil des Amtsgerichts sei der jetzige Beschluss „schwer nachvollziehbar“.
