Oldenburg - Angesichts der Corona-Krise rät der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Oldenburg/Delmenhorst bestehende Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten zu überprüfen. Wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, solle sich schnell damit auseinandersetzen. „Nur so kann gewährleistet werden, dass im Ernstfall den Wünschen entsprochen wird und sich eine Vertrauensperson um alle wichtigen Angelegenheiten kümmern kann“, erläutert Dr. Jörg-Christian Hülper, SoVD-Regionalleiter Nord.

Die Beratungssituation beim SoVD mache eines deutlich: Immer mehr Menschen seien verunsichert, inwiefern ihre Wünsche in der derzeitigen Situation in Krankenhäusern berücksichtigt werden und wie man dies rechtsverbindlich regeln kann. Deshalb rät der SoVD dazu, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und ältere Papiere eventuell an die momentanen Gegebenheiten anzupassen. Dabei geht es um folgende Dokumente: Patientenverfügung: Sie regelt, welche medizinischen und pflegerischen Behandlungen vorgenommen werden sollen.  Vorsorgevollmacht: Sie macht deutlich, wer sich im Fall der Fälle insbesondere um Angelegenheiten mit den Behörden oder Vermögensdinge kümmern kann.

„Dabei ist es wichtig, sich kompetente Unterstützung zu holen, damit die Dokumente auch wirklich rechtsverbindlich formuliert sind. Vorgefertigte Formulare aus dem Internet reichen da nicht aus“, so Hülper. Wichtig sei, die Inhalte zu erläutern, damit die entsprechenden Entscheidungen getroffen werden können. Der SoVD berät und formulierte die Dokumente gemeinsam mit den Ratsuchenden.