Oldenburg - Zum zweiten Erbrechtstag lädt die Oldenburger Bürgerstiftung für Mittwoch, 24. Oktober, 17 Uhr, ein. Rechtsanwalt und Notar Dr. Johannes Lameyer und Rechtsanwalt und Notar Godehard Vogt informieren im Veranstaltungssaal des Kulturzentrums PFL.
Bei dem Thema Erben und Vererben ist die Verunsicherung ebenso groß wie das Interesse daran. Dies sei bei der ersten Veranstaltung der Oldenburger Bürgerstiftung festgestellt worden, heißt es in der Ankündigung.
„Jeden von uns berührt die Frage, was nach dem eigenen Tod geschehen wird. Deshalb ist es richtig, schon frühzeitig festzulegen, was mit dem Vermögen über den eigenen Tod hinaus geschehen soll“, so der Vorsitzende der Bürgerstiftung Dietmar Schütz. „Viele möchten über den Tod hinaus nicht nur für die eigene Familie Gutes bewirken, sie wollen auch sicher sein, dass etwas Sinnvolles mit ihrem Erbe ermöglicht wird.“ Eine Spende oder sonstige Zuwendung in den Kapitalstock einer Stiftung oder an eine gemeinnützige Einrichtung könne die Lösung zu Lebzeiten sein. Die testamentarische Verfügung in Form der Erbeinsetzung oder einer Vermächtnis-Anordnung bedeute die Umsetzung der Zweckbestimmung im Todesfall.
