Oldenburg - Ein Vorschlag zur Veränderung bei der Oldenburger Taxiverordnung muss noch eine weitere Runde drehen. Während der Tariferhöhung zum Januar 2024 zugestimmt wurde (siehe Infokasten), wird das vorgeschlagene neue Pflichtfahrgebiet noch einmal auf den Prüfstand gestellt. Ein Hinweis aus der Branche hatte bei der Politik zu Bedenken geführt.
Innerhalb des festgelegten Pflichtgebiets müssen die lizenzierten Taxis die Gäste befördern, und zwar nach dem von der Kommune festgelegten Tarif, also mit eingeschaltetem Taxameter. Geht die Fahrt über dieses Gebiet hinaus, ist der Preis frei verhandelbar. In Oldenburg gilt aktuell der komplette Bereich ab dem Bahnhofsplatz und dann im Umkreis von 50 Kilometern als Pflichtfahrgebiet. Das soll sich nun ändern. Die Stadt nennt in ihrer Vorlage nun neben dem Stadtgebiet keine Entfernung mehr, sondern definiert bestimmte Ortsteile im Umland, die zum Pflichtfahrgebiet gehören sollen: Zum Beispiel in Bad Zwischenahn die Ortsteile Ofen, Wehnen, Bloh, Petersfehn I und Petersfehn II, in Elsfleth die Bauerschaften Paradies, Butteldorf und Gellern. Alles, was nicht explizit genannt ist, soll nicht mehr zum Pflichtfahrgebiet gehören. In dem Beispiel gehören also die Kernorte Bad Zwischenahn und Elsfleth nicht mehr dazu.
Gewerbefreiheit
Warum diese Änderung angestrebt wird, dabei blieb die Verwaltung trotz Nachfrage aus der Politik recht unkonkret. Einen direkten Anlass gibt es offenbar nicht. Die Mobilität der örtlichen Gemeinschaft müsse nicht über ein solch großes Pflichtfahrgebiet für Taxis sichergestellt werden, heißt es in der Vorlage. Die Einschränkung der Gewerbefreiheit sei daher nicht mehr zu rechtfertigen.
Der Taxentarif in Oldenburg soll zum Jahreswechsel steigen. Diesem Verwaltungsvorschlag, abgestimmt mit dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), der Industrie- und Handelskammer sowie Taxi-Unternehmern, ist der Verkehrsausschuss gefolgt. Der Rat muss im Oktober noch zustimmen.
Im Schnitt um 6,1 Prozent wird der Tarif steigen. Begründet wird dies mit dem zum 1. Januar steigenden Mindestlohn, allgemeinen Kostenerhöhungen und der angespannten wirtschaftlichen Situation.
Beispielfahrten: Eine Fahrtstrecke tagsüber an Werktagen von drei Kilometern (mit drei Minuten Wartezeit) kostete bislang 14,54 Euro, ab 1. Januar dann 15,36 Euro. Für sieben Kilometer (sieben Minuten Wartezeit) sind statt 26,32 Euro dann 28,42 Euro fällig. Der Preis für eine Nachtfahrt über eine Strecke von zehn Kilometern steigt von 36,87 Euro auf 38,87 Euro.
Bedenken hatte der Taxifahrer und nach eigenen Angaben wiederholt als Arbeitnehmervertreter tätige Gerald Lamping in der Sitzung platziert. Er nannte verschiedene Gründe. So verwies er darauf, dass gerade für unerfahrene Fahrer die Unterscheidung zum Beispiel zwischen Tweelbäke in Hude (im Pflichtgebiet) und Tweelbäke in Hatten (nicht im Pflichtgebiet) sehr schwierig sei. Auch das Navi helfe wenig. Adressen in Hundsmühlen (im Pflichtgebiet) würden dort schließlich auch als Wardenburg (nicht im Pflichtgebiet) angezeigt.
Freies Verhandeln
Auch aus Sicht der Fahrgäste sieht Lamping Probleme, wenn vermehrt Preise frei verhandelt werden müssten. Schließlich sei es schwer abzuschätzen, ob ein vom Fahrer genannter Preis angemessen ist. „Ich sehe da eher die legale Möglichkeit, den Fahrgast komplett übers Ohr zu hauen“, warnte er.
Lamping spricht nicht für die komplette Taxibranche. Auch Taxifirmen waren an der Planung des neuen Gebiets beteiligt, ebenso die IHK. Aus Unternehmerkreisen ist zu hören, dass es ja durchaus die Möglichkeit gebe, die eigenen Fahrer zur Anwendung des offiziellen Tarifs auch außerhalb des Pflichtgebiets anzuweisen.
Dennoch war die Politik nicht überzeugt. „Eher schafft ein größeres Pflichtfahrgebiet Sicherheit für die Kunden“, meinte etwas Hans-Henning Adler (Linke). Christoph Baak (CDU) vermisste zudem die Begründung für eine Änderung eines funktionierenden Systems.
Auf Antrag von Grünen und SPD soll nun ein Expertengremium mit erfahrenen Vertretern des Taxigewerbes den Vorschlag noch einmal prüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Spätestens in einem Jahr soll das Ergebnis erneut beraten werden.
