Oldenburg Donnerstag, 22.40 Uhr, Scharnhorststraße: Zwei Männer hängen an Masten Wahlplakate auf. Ein Vermummter nähert sich und zieht eine Leiter weg, auf der ein Wahlkampfhelfer, 22, drei Meter über dem Boden steht. Nur mit Mühe kann sich der Mann an einem Verkehrsschild halten; beim Herabhangeln verletzt er sich leicht.
Der Täter legt die Sturmhaube ab und flieht, bei der Verfolgung nimmt eine Autotür Schaden. Nun sucht die Polizei den Unbekannten, den sie als 185 cm groß und sportlich beschreibt. Er trug eine schwarze Sportjacke, Handschuhe sowie einen Tunnel-Ohrring im linken Ohr (Hinweise an Tel. 790 41 15).
Lesen Sie auch:Einen Vorfall dieser Art gab es im Wahlkampf bislang zwar noch nicht. Doch Anzeigen wegen Sachbeschädigung hat die Polizei schon mehrere entgegengenommen. So klagt die SPD vor allem im Stadtnorden über den Diebstahl von Plakaten. Parteichef Ulf Prange: „Das haben wir so in anderen Wahlkämpfen nicht erlebt.“
Bereits zwei Strafanzeigen hat Alfa gestellt. Ein Großplakat an der Poststraße sei vermutlich in der Nacht auf vergangenen Sonntag mit weißer Farbe besprüht worden, berichtet Alfa-Kandidat Hergen Frerichs. Er persönlich sei auf übelste Weise diffamiert worden. Am Donnerstagabend registrierte Frerichs ein weiteres beschädigtes Großplakat an der Bremer Heerstraße.
Die AfD berichtet von „Pamphleten“, die im Umfeld von Kandidaten verteilt würden. Nachbarn sollten ihren Unwillen über die Kandidatur äußern, sagte AfD-Vorstandsmitglied Gerhard Vierfuß.
Er beklagt massive Probleme, Veranstaltungsräume zu finden. Wirte, die eine AfD-Veranstaltung zulassen wollten – darunter das Gesellschaftshaus Wöbken –, seien von anderen Parteien bedrängt worden. Heinz Kreuzwieser („Mephisto“) bestätigt: „Ja, es gibt Gäste, die dann nicht mehr kommen wollen.“
Im Mai hatte eine Gruppe der „Antifa“ eine AfD-Veranstaltung in Kreuzwiesers Lokal aufgesucht. Vierfuß sagt, es sei nicht möglich, öffentlich für Parteitreffen zu werben, und dann ungestört zu tagen.
Die Polizei bestätigt die Schilderungen nur teilweise. Massive Einschränkungen im Wahlkampf seien nicht bekannt, sagte ein Sprecher der NWZ . „Herausragende Vorfälle, die einen strafrechtlich relevanten Hintergrund haben, sind uns im Zusammenhang mit Parteitreffen oder Wahlständen nicht mitgeteilt worden.“ Die von Vierfuß kritisierten Flugblätter seien nicht strafrechtlich verwertbar.
Der Sprecher ergänzt, im Wahlkampf seien Störungen durch Gegner grundsätzlich nicht auszuschließen.
