Oldenburg - Plötzlich schallten doch Rufe wie „Freiheit für Gaza“ und andere über den Schlossplatz: Noch am Freitag hatte die Stadt mitgeteilt, dass sie die für Samstagnachmittag angemeldete pro-palästinensische Demonstration verboten habe. Am Tag der Kundgebung kippte das Verwaltungsgericht Oldenburg diese Entscheidung.
Die Palästinensische Gemeinde in Oldenburg und Nordwest machte daraufhin Werbung dafür in den sozialen Netzwerken. Deren Vorsitzender Ahmad Washaha hatte die Kundgebung angemeldet und war auch gegen das Verbot vor Gericht gezogen.
Er stand bereits bei der Veranstaltung vom 21. Oktober in der Verantwortung, bei der auch israelfeindliche Parolen skandiert wurden. Daraufhin ermittelte der Staatsschutz wegen Volksverhetzung. Aufgrund desselben Initiators und des wohl identischen Kreises von Teilnehmern sah die Stadt eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass eine Durchführung der Versammlung den Schutz der öffentlichen Sicherheit beeinträchtigen würde. Damit begründete die Verwaltung das Verbot.
Nicht verhältnismäßig
Das Verwaltungsgericht sah dies als nicht verhältnismäßig an. Ein Versammlungsverbot sei demnach nicht damit zu rechtfertigen, dass mögliche antisemitische Parolen oder andere verbotene Rufe einen unfriedlichen Verlauf provozieren und damit die öffentliche Sicherheit gefährden könnten.
Das Gericht verwies auf das mildere Mittel, solche Rufe per Auflage zu untersagen, „sofern der Veranstalter zur Unterbindung der Äußerungen willens ist“, heißt es in der Begründung, die unserer Redaktion vorliegt.
Es gebe diesbezüglich gewichtige Anhaltspunkte für einen Einstellungswandel beim Anmelder der Demo, heißt es weiter. Im Gegensatz zu Gesprächen vor den vorherigen Demos habe Washaha diesmal seine Bereitschaft erklärt, bestimmte Sprechchöre zu unterbinden und bei Nichteinhaltung Teilnehmer der Versammlung zu verweisen.
Die Stadt hatte in ihrer Verbotsbegründung offenbar auch auf eine Veranstaltung aus dem Jahr 2021 verwiesen, bei der Washaha ebenfalls Versammlungsleiter war und bei der es zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen war. Da es allerdings bei der Demo im vergangenen Monat nicht zu Straftaten dieser Art gekommen war, lies das Gericht diese Begründung ebenso nicht gelten.
Parolen unterbunden
Dem Aufruf zur Kundgebung waren dann nach Polizeiangaben noch rund 100 Personen gefolgt. Laut Einsatzleitung der Polizei, die mit zahlreichen Kräften vor Ort war, war man auf den spontanen Einsatz vorbereitet, schließlich können Verbote stets angefochten werden. Einmal mussten Beamte auf dem Schlossplatz das warnende Gespräch suchen, weil die verbotene Parole „Stoppt das Morden, stoppt den Krieg“ skandiert wurde (deren Verbot dann akzeptiert wurde). Weiterhin griffen sie ein und leiteten ein Strafverfahren ein, als ein Mann (der allerdings nicht zur Versammlung gehörte), den Hitlergruß zeigte. Zudem wurde ein Plakat sichergestellt, dessen Inhalt noch auf strafrechtliche Relevanz geprüft wird. Darüber hinaus gab es laut Polizei keine Vorkommnisse.
Eine spontane Gegenkundgebung oder -versammlung war in der Stadt nicht zu entdecken und auch der Polizei nicht bekannt. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft kommentierte den Gerichtsentscheid allerdings auf ihrer Facebook-Seite mit „Deutsche Gerichte schützen die Rechte der Antisemiten“.
