Oldenburg/Delmenhorst - Monika Schiffmann ist eine zähe Frau. Das Schicksal hat sie gefordert, sie ist eine, die etwas aushalten kann. Nach einem ärztlichen Behandlungsfehler im Dezember 2006 im Oldenburger Klinikum ist sie körperlich schwer beeinträchtigt. Seit 2010 zieht sie vor Gericht und gewinnt nach langem Rechtsstreit: Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt im Dezember 2020, dass das Klinikum aufgrund eines Behandlungsfehlers haftet und die entstandenen Schäden ersetzen und Schmerzensgeld zahlen muss, eine Berufung ist nicht zugelassen. Über die Höhe der zu zahlenden Summe soll das Landgericht Oldenburg in einem weiteren Verfahren befinden. Stand heute, also 13 Jahre nach Beginn des Rechtsstreits, hat Monika Schiffmann noch keinen Cent gesehen.
Die Vorgeschichte
Wegen einer blutenden Niere war die Delmenhorsterin 2006 ins Klinikum gekommen. Beim Versuch einer Embolisation, dem Verschließen von Blutgefäßen mit Mikropartikeln, hat die Frau einen Conusinfarkt, eine Durchblutungsstörung im unteren Ende des Rückenmarks, erlitten. Die Folge: eine inkomplette Querschnittssymptomatik. „Während der Durchführung der Embolisation ist mir ein heftiger Schmerz in die Beine eingeschossen. Nach dem Eingriff konnte ich meine Beine nicht mehr bewegen.“ Ehemann Klaus berichtet: „Als meine Frau aus der Reha nach Hause kam, konnte sie quasi nichts. Sie musste sich sitzend die Treppe rauf und runter schieben.“
Schwer eingeschränkt
Durch jahrelange Therapien konnte sie ihre Gehfähigkeit verbessern. Heute läuft sie an Krücken, langsam und mühsam. Jeder ihrer monströsen Schuhe wiegt ein Kilogramm. Sie sollen ihre Gelenke stabilisieren, weil diese durch Fehlstellungen Schaden genommen haben: „Bei diesem Wetter sind die Schuhe ein Traum“, scherzt die Delmenhorsterin. „Vor dem Eingriff war ich motorisch uneingeschränkt. Ich habe in Vollzeit als Förderschullehrerin in Delmenhorst gearbeitet“, blickt Schiffmann zurück. Durch den Eingriff sei sie berufsunfähig und in den Ruhestand versetzt worden – zu einem Zeitpunkt, als die eigenen drei Kinder finanziell noch nicht unabhängig waren.
Zermürbendes Verfahren
Der Rechtsstreit wurde für das Paar auch finanziell belastend: Es musste die Anwalts-, Verfahrens- sowie Gutachterkosten stemmen. „Wir waren kurz davor, unser Haus verkaufen zu müssen, eine Erbschaft hat uns gerettet“, sagt die 68-Jährige, die angibt, mit mehr als 40.000 Euro in Vorleistung gegangen zu sein. Die Summe, um die es nun vor dem Oldenburger Landgericht geht, liegt viel höher – im oberen sechsstelligen Bereich. Eine Entscheidung steht aus. Auf eine vom Gericht vorgeschlagene Mediation wollte sich Monika Schiffmann im April 2022 einlassen: „Die Gegenseite lehnte ab.“ Jetzt hat sie das Gefühl, sich in einer Endlosschleife zu befinden. Zermürbend findet sie das und stellt sich die Frage, ob sie das Ende des Verfahrens erleben wird: „Ich bin keine sehr gesunde Frau. Wir haben immer wieder geglaubt, wir sind am Ziel. Dann kommt der nächste Stein angerollt. Aber Aufgabe ist keine Option.“
Das sagt das Klinikum
Zu dem Fall möchte der Sprecher des Klinikums keine Stellungnahme im Detail abgeben, da das Verfahren „ja noch nicht abgeschlossen ist“. Allgemein sagt Patrick Engelke: „Ich kann nachvollziehen, dass – unabhängig vom konkreten Einzelfall – eine lange gerichtliche Verfahrensdauer bei solchen Prozessen von der Öffentlichkeit mitunter kritisch wahrgenommen werden kann.“ Er könne allerdings nicht erkennen, dass der implizierte Vorwurf, man würde das Verfahren in die Länge ziehen, zuträfe: „Denn dafür sind solche Verfahren zu oft mit einer hohen Komplexität behaftet.“ Denn neben unstrittigen Aspekten müssten auch strittige bzw. unklare Punkte verhandelt werden: „Gutachten beispielsweise dauern ihre Zeit, Unterlagen müssen beschafft und gesichtet werden etc..“
