Oldenburg - Kurz vor den Ferien bekommen Eltern in Oldenburg die Listen mit den Büchern und Arbeitsheften, die sie für ihre Kinder für das kommende Schuljahr anschaffen müssen. Schnell kommen je Kind Summen von 100 Euro und mehr zusammen, die so manchen Haushalt nicht nur belasten, sondern überfordern. Dabei gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Schulbuchkosten – nur wissen viele nichts davon.
Mehr Anträge gestellt
„Alle Schulbücher mit ISBN-Nummer werden vom Jobcenter grundsätzlich übernommen, wenn dort Leistungen bezogen werden“, teilt die Stadt mit. Das Jobcenter konkretisiert: Im Rahmen der Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sieht § 28 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vor, dass bei Schülern zum 1. August (116 Euro) und zum 1. Februar (58 Euro) ein Bedarf für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf berücksichtigt wird. Darüber hinaus werden die Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte, die über eine ISBN-Nummer verfügen und deren Anschaffung von der Schule vorgegeben wird, vom Jobcenter übernommen.
Schon im vergangenen Jahr war das Thema hochgekocht, weil bei der Arbeitslosenselbsthilfe (Also) aufgefallen war, dass es kaum Anträge für die Erstattung der Schulbuchkosten gibt – es waren weniger als 100 für das Schuljahr 2021/22. „Dabei gingen und gehen wir von etwa 3000 anspruchsberechtigten Kindern in Oldenburg aus“, sagt Andreas Dallmann von der Also. Die Arbeitslosenselbsthilfe hatte Verwaltung und Jobcenter dazu aufgefordert, Berechtigte aktiv über ihren Anspruch zu informieren. Und es zeigt sich: Die Antragszahlen sind deutlich gestiegen. „Im Zeitraum von September 2021 bis einschließlich Februar 2023 konnten 911 Anträge auf Kostenerstattung für Schulbücher positiv entschieden werden. Es wurden Zahlungen von über 70.500 Euro geleistet“, teilt Volker Wulff, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Oldenburg mit. Mit der Anzahl der bewilligten Anträge liege Oldenburg im Vergleich zu den anderen Jobcentern im Land Niedersachsen unter den ersten 3. Zufrieden ist Andreas Dallmann noch nicht: „Das geht alles in die richtige Richtung. Und das ist gut. Man sieht, dass man die Leute erreichen kann. Aber es gibt noch viel mehr Berechtigte.“
Noch nachbessern
Was noch nicht geklappt hat, ist die gezielte Information. So habe die Stadt alle Oldenburger Schulen vergangenes Jahr über die Möglichkeit eines Zuschusses durch das Jobcenter informiert und darum gebeten, einen Hinweis mit Erläuterungen dazu und dem Verweis aufs Jobcenter auf den Schulbuchlisten abzudrucken. Doch unserer Redaktion liegen Schulbuchlisten mehrerer Schulen vor, die diesen Hinweis nicht übernommen haben. „Wir sind davon ausgegangen, dass dieser – nicht nur einmalige Hinweis – in diesem Jahr von allen Schulen verwendet werden würde. In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Schulen eigenverantwortlich sind und die Stadt Oldenburg eine Umsetzung nicht anweisen, sondern nur anregen kann“, so Stadtsprecherin Kim Vredenberg-Fastje. Die Verwaltung will nun erneut die Schulen darum bitten, diesen Hinweis in ihren Listen aufzunehmen.
Das Jobcenter informiert in der persönlichen Beratung, auf seiner Homepage, durch Merkblätter und über das Eingangszonen-TV über die Leistung, so Wulff: „Die gemachten Ausführungen zeigen, dass diese Leistung gut in Anspruch genommen wird. Eine weitere Information per Brief hält das Jobcenter für nicht zielführend, da ein Hinweis auf Erstattung durch das Jobcenter auf den Schulbuchlisten erfolgen soll.“
