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nordwest-zeitung

19-jähriger Oldenburger verärgert Insolventer Reisevermittler behält Rückzahlung von Lufthansa ein

Oldenburg - Frerk Nickel hatte einen Traum: Wenn er sein Abi am AGO geschafft hatte, wollte er etwas von der Welt sehen – wie hunderte Oldenburger Jugendliche. Sein Ziel: Kanada und Hawaii. Bevor das Abi in die heiße Phase ging, hat der 19-Jährige dafür im vergangenen Winter bei Cewe gejobbt, von Oktober bis Ende des Jahres, davon den ganzen Dezember in Nachtschicht. Allein das Ticket der Lufthansa hat ihn 790,10 Euro gekostet. Das für Westjet 250,10 Euro. Hinzu kam eines der US-Linie United Airlines.

STA TRavel

STA Travel gibt es seit 1955 (in der heutigen Form seit 1979) in Australien und Großbritannien. Erst als „Student Travel Australia“, dann als „STA“. In den 80ern und 90ern wurde in viele Länder expandiert. Seit 2013 agiert STA mit fast 2000 Mitarbeitern in 60 Ländern und über 200 Filialen – in Deutschland mit 42 Reisebüros. Hauptsitz für Zentraleuropa ist in Frankfurt am Main. Insolvenz meldete zuerst die Schweizer Muttergesellschaft STA Travel Holding AG an, dann die deutsche Gesellschaft.

Vermittelt hat ihm die Flüge ein Reisebüro mit Standort in der Schüttingstraße: STA Travel, seit mehr als 35 Jahren aktiv und selbsternannter Reiseexperte für Studenten, junge Leute und Weltentdecker.

Kundengeld einbehalten

Frerk vertraute darauf. Und konnte am Ende nicht nur seine Traumreise in den Wind schießen, sondern sich wohl auch für alle Zeiten von seinem mühsam erarbeiteten Reise-Geld verabschieden. Denn die STA Travel (Frankfurt am Main) hat Insolvenzantrag gestellt (in Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung). Die Folgen von Corona haben die Reisebranche, die zum Teil schon vorher unter Druck war (Rückgang zum Beispiel bei STA laut FAZ im Jahr 2018 um ein Sechstel), bekanntermaßen extrem hart getroffen.

Was der Familie an dem Fall – der neben Frerk viele weitere Geschädigte betreffen dürfte – unverständlich ist und sie sehr ärgert, ist das Folgende: Die Lufthansa hatte das Geld für Frerk tatsächlich zeitig an die STA Travel überwiesen, damit es dem Kunden ausgehändigt werden konnte. Frerk hat das von STA schriftlich, auch die Lufthansa Group bestätigte auf unsere Anfrage am Donnerstag, „dass das regelmäßig so läuft: Wir zahlen an den Vermittler, der das dann weitergeben müsste“. 

Das ist aber nicht passiert. Laut Lufthansa-Info vom Juli war die Überweisung für Frerk an STA längst erfolgt. STA bestätigte das, bat ihn aber dennoch in einer Mail Anfang August, sich bis zu weitere zwei Monate in Geduld zu üben.

Bitte um Geduld

Wörtlich schrieb die Oldenburger STA-Travel-Mitarbeiterin am 7. August an Frerk: „Endlich gibt es positive Neuigkeiten, denn die Airlines haben uns beide Flugtickets in voller Höhe erstattet. Inkl. der Versicherungsstornierung kann ich nun 1129,24 Euro an dich weiterleiten. (...) Ich habe dich heute auf unsere Auszahlungsliste gesetzt. Leider kann es jetzt noch einmal bis zu 60 Tage dauern, bis das Geld auf deinem Konto ist, daher bitte ich dich hier noch um etwas Geduld.“ Am 27. August wurde der Insolvenzantrag gestellt. 

Vertrösten als Finte?

Dass das Unternehmen nun ankündigt, nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und Aufhebung der Reisebeschränkungen „wieder stark am Markt vertreten sein“ zu wollen, irritiert die Familie. Dass noch vor der Insolvenz das Geld einbehalten wurde und danach durchgestartet werden soll, klingt für die Nickels „nach Betrug“, sagt Vater Markus Nickel.

Die Bitte an seinen Sohn, 60 Tage mit dem „Eintreiben“ des überwiesenen Lufthansa-Geldes zu warten, klingt für ihn im Nachhinein „wie eine Finte“ – möglicherweise, um auch solche Rückerstattungen für die geplante Revitalisierung des Unternehmens zu verwenden. Dafür gibt es natürlich keinen Beleg. Die Weigerung, das von Fluggesellschaften an STA erstattete Geld weiterzureichen, habe aber in jedem Fall „sehr viele Jugendliche, auch aus Oldenburg, um ihr mühsam Erspartes gebracht“, vermutet Nickel.

Auf Anfrage hieß es dazu am Donnerstag bei STA (Mail an: Customer.Service@sta-travel.de): „Wir versichern, dass alle Fälle nach den gesetzlichen – insbesondere den insolvenzrechtlichen und reiseversicherungsrechtlichen – Vorgaben abgewickelt werden.  Der Kunde kann sich gerne jederzeit zwecks Weiterleitung und Prüfung des Sachverhaltes durch unsere anwaltlichen Berater, an uns wenden.“

Markus Nickel sagt: „Das klingt nur gut, es ist aber völlig klar, was kommt. Da heißt es dann, stellen Sie gerne Ihre Forderung, aber wir müssen das Insolvenzverfahrensende abwarten – und dann passiert nichts mehr. Für junge Leute, die ja alle keine Reserven haben, ist das schlimm.“

Karsten Röhr
Karsten Röhr Redaktion Oldenburg
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