Oldenburg - Nebenkostenabrechnungen oder Briefe von Energieversorgern sorgen aktuell meist für schlimme Befürchtungen. Denn häufig geht es darin um Nachzahlungen oder Preisanstiege. Insbesondere Studenten, die oftmals nur über ein geringes Einkommen verfügen, müssen dann gegen eine wachsende Finanzierungslücke ankämpfen.
Die Finanzspritze
Während die Energiepreispauschale des Bundes auf sich warten lässt, unterstützt das Studentenwerk Oldenburg mit Hilfe des Landes Niedersachsen jetzt eine zielgerichtete Finanzspritze: Studenten, die vom Studentenwerk Oldenburg betreut werden und im Zusammenhang mit den gestiegenen Energiekosten in finanzielle Not geraten sind, können auf schnelle Hilfe hoffen, heißt es von der Einrichtung.
„Unser Nothilfefonds steht und wir helfen ab sofort“, wird Ted Thurner, Geschäftsführer des Studentenwerks Oldenburg, in einer Pressemitteilung zitiert. „Studierende der Universität Oldenburg, der Jade Hochschule und der Hochschule Emden/Leer können bei uns einen Antrag auf einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 1000 Euro stellen. Der Umfang des Zuschusses richtet sich nach den aufgelaufenen Rückständen beim Energieversorger oder dem Vermieter“, so Thurner weiter. Insgesamt sei dieser Nothilfefonds mit 250000 Euro ausgestattet worden.
Möglich gemacht habe dies das Land Niedersachsen, welches den fünf Studentenwerken im Bundesland insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt hat. Auf das Studentenwerk Oldenburg würden aus diesem Topf rund 5,1 Millionen Euro entfallen. Bereits zu Beginn des Jahres seien durch diese Mittel unterstützende Maßnahmen realisiert worden, erläutert Thurner.
„Neben dem wichtigen Baustein des Nothilfefonds unterstützen wir die Studierenden auch in anderen Bereichen. Mit dem Niedersachsen-Menü haben wir bereits im Januar ein Angebot geschaffen, das allen Studierenden ein warmes Mittagessen für maximal 2,50 Euro ermöglicht. Darüber hinaus können wir unseren Mietern und Mieterinnen zusichern, dass wir 2023 keine weitere Anpassung der Energiekostenpauschale vornehmen. Ebenso werden wir keine Preisanpassungen in unseren gastronomischen Einrichtungen aufgrund von gestiegenen Energiekosten vornehmen.“
Etwas Bürokratie
Wer den Nothilfefonds in Anspruch nehmen will, komme allerdings nicht ganz ohne Bürokratie aus, erklärt Studienfinanzierungsberater Jens Müller-Sigl: „Für die Antragstellung sind Nachweise vonnöten, die eine Mittellosigkeit im Zusammenhang mit Nachzahlungen bei den Energiekosten belegen. Das sind beispielsweise Kontoauszüge und Forderungsschreiben des Energieversorgers oder Nachzahlungsaufforderungen des Vermieters.“ Nach Bewilligung des Antrags würden Studenten die Einmalzahlung in Höhe von bis zu 1000 Euro auf ihr Konto oder das des Gläubigers erhalten. Wer bei der Antragstellung Unterstützung benötigt, könne sich an die Be Berater des Studentenwerks wenden. Die Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten finden sich auf der Webseite des Studentenwerks:
