Oldenburg - In einer Stellungnahme der AfD solidarisiert sich der Kreisverband Stadt Oldenburg mit den Demonstranten, die vielerorts montags unterwegs sind und die Corona-Schutzmaßnahmen sowie die Impfkampagne ablehnen. „Spaziergänge und Versammlungen unter freiem Himmel, mit vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt und unter Einhaltung von Auflagen, müssen gewährleistet bleiben!“, schreibt Andreas Paul, Sprecher des Kreisverbands.
Versammlungen
Nicht erwähnt wird, dass die meisten Corona-Proteste, nicht, wie vorgeschrieben, bei den Ordnungsämtern angemeldet waren und werden. Stattdessen wird in Gruppen des Messengers Telegram beraten, wie die Regeln umgangen werden können. Wie die Polizei, die die Demonstrationen begleitet, mehrfach bekannt gegeben hat, werden die unangemeldeten Versammlungen erst von der Polizei als solche deklariert. Auch hat sich bisher in keinem Fall ein Versammlungsleiter zu erkennen gegeben. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg wurden bereits mehrere Hundert Ordnungswidrigkeiten aufgenommen – der Großteil wegen der Nichteinhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen wie beispielsweise das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes.
„Friedlicher Protest an der Politik der Regierenden auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebene ist gelebte Demokratie“, heißt es in der Mitteilung der AfD. Dass bei einer Demonstration im Ammerland zwei Beamte verletzt worden sind und die Polizei vermehrt von einer „aufgeheizten Stimmung“ spricht, erwähnt die AfD nicht.
„Kritiker der verhängten Corona-Maßnahmen und Kritiker einer sich ankündigenden, allgemeinen Impfpflicht dürfen nicht als unsolidarische, asoziale und rechtsradikale Krawallmacher abgekanzelt und diffamiert werden“, heißt es. Auch die AfD halte eine allgemeine Impfpflicht für nicht verhältnismäßig.
In diesem Zusammenhang kritisiert die AfD den Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme, der vergangene Woche erklärte: „Das Versammlungsrecht ist ein wichtiger Baustein unserer Demokratie und darf auch für Coronaleugner nicht infrage gestellt werden – unabhängig davon, wie abstrus einzelne Ansichten sind. Diese Personen müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sie sehr wenige sind und ihr Handeln vom allergrößten Teil der Gesellschaft weder verstanden noch akzeptiert wird. Sie sollten begreifen, dass in einem demokratischen Rechtsstaat politische Mehrheitsentscheidungen die Richtung bestimmen und nicht die Auffassung einer absoluten Minderheit.“
„Übel beleidigt“
Kühme habe die Demonstranten mit seiner Aussage „übel beleidigt“, schreibt die AfD. Es sei nicht die Aufgabe des Polizeipräsidenten, die Ansichten von Demonstranten zu beurteilen. „Darüber hinaus sind die Meinungsfreiheit und das Versammlungs- und Demonstrationsrecht universell und unabhängig von den teilnehmenden Personen und den vertretenen Anliegen.“
