Oldenburg - Seit Jahren beschäftigt eine geplante Umstrukturierung des Famila-Geländes am Scheideweg die Politik und vor allem die Nachbarn. Vor sieben Jahren drückten 53 Anwohnerinnen und Anwohner mit ihren Unterschriften ihren Unwillen gegen die Umwidmung der Fläche in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel aus.
Nichts geschehen
Geschehen ist seitdem baulich zwar nichts, doch brachten sich die Kritiker in einer schriftlich formulierten Anwohnerfrage im Bauausschuss in Erinnerung. Das Ratsgremium stimmte dessen ungeachtet der Aufstellung eines Bebauungsplanes „für die Flächen östlich des Scheidewegs, südlich des Eßkamps und nördlich der Kreyenstraße“ zu. Die endgültige Abstimmung bzw. Beschlussfassung steht für diesen Montag auf der Tagesordnung des nicht öffentlich tagenden Verwaltungsausschusses.
Keine konkreten Pläne
Detaillierte Pläne gibt es dazu von der „J. Bünting Beteiligungs AG“ aus Leer nicht. Nur soviel: „Wir planen Mitte nächsten Jahres, den Getränkemarkt aus der Bünting eigenen Fachmarktzeile in den famila-Markt zu integrieren und gleichzeitig einen Konzeptmarktumbau“, teilt Martina Monsees auf Nachfrage mit. Unsere Redaktion hat erfahren, dass dort die Ansiedlung eines ALDI-Marktes vorgesehen ist. Damit verbunden sind Bauarbeiten innerhalb des in einem Bebauungsplan von 1969 ausgewiesenen Mischgebietes. Darüber hinaus plant Bünting die Neuausrichtung der Einzelhandelsnutzungen in Richtung Eßkamp. Dieses Bauleitplanverfahren ruht jedoch derzeit.
Zur Begründung für die Planrechtsänderung teilte die Verwaltung dem Bauausschuss mit: „Auf den Flächen zwischen Scheideweg, Eßkamp und Kreyenstraße hat sich ein Einzelhandelsstandort mit einem großflächigen Lebensmittelvollversorger und weiteren Betriebseinheiten, überwiegend für die Nahversorgung, aber auch mit innenstadtrelevanten Sortimenten, entwickelt. Dieser Standort wird im aktuellen Einzelhandelsentwicklungskonzept 2015 (EEK) als zentraler Versorgungsbereich (ZVB) berücksichtigt.“
Umwidmung hat Grund
Die Umwidmung der Fläche vom Mischgebiet zum Sondergebiet hat daher einen Grund. Dazu die Stadtverwaltung: „Um zukünftig anstehende Erweiterungen und Neuansiedlungen entsprechend den Inhalten des Einzelhandelsentwicklungskonzepts und auch städtebaulich steuern zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Festsetzung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel erforderlich.“ In einem Mischgebiet sei großflächiger Einzelhandel weitgehend uneingeschränkt zulässig. Die Teilfläche am Eßkamp sei gemäß § 34 Baugesetzbuch zu beurteilen. Dort könne also wie zur vorhandenen Gebäudestruktur in der Nachbarschaft gebaut werden.
Dreck und Lärm
Die Nachbarschaft befürchtet nicht nur Lärmimmissionen, sondern auch die Belastung durch in die Grundstücke hineinwehenden Mülls, z.B. wenn die Müllcontainerhalle nicht geschlossen wird. Im Einzelhandelsentwicklungskonzept von 2015 werde die besondere Lage innerhalb eines schon vor dem Bau des Marktes bestehenden Wohngebietes beschrieben. Im Einzelhandelsentwicklungskonzept wurde festgestellt: „Ein besonderer Fall stellt der Famila-Markt dar, dem auch eine gewisse Nahversorgungsfunktion zukommt. Aufgrund seiner Größe und der ergänzenden Betriebe handelt es sich jedoch nicht um einen reinen Nahversorgungsstandort, so dass er ebenfalls als Solitärstandort zu klassifizieren ist. Auch hier sollte kein weiterer Ausbau erfolgen.“
Sven Corbes, Leiter Stadtentwicklung und Bauleitplanung, hielt dem im Bauausschuss entgegen, dass sich der Standort aufgrund der regen Bautätigkeit im Stadtnorden von einem Fachmarktzentrum zwischenzeitlich zu einem zentralen Versorgungsbereich entwickelt habe. Die Nachbarn müssten indes vor Emissionen geschützt werden.
