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Jobcenter Oldenburg zuständig Hilfen für Ukraineflüchtlinge künftig aus einer Hand

Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Geflüchtete aus der Ukraine sollen künftig Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten, nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

dpa

Oldenburg - Mit der Umstellung der finanziellen Hilfe haben Geflüchtete aus der Ukraine künftig nicht nur einen anderen Ansprechpartner, sie erhalten auch mehr Geld. Sollte der Bundesrat (wovon auszugehen ist) dem Gesetzentwurf zustimmen, erhalten die Menschen ab dem 1. Juni statt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz solche nach Sozialgesetzbuch II.

Nach der Registrierung bei der Stadt ist somit künftig für fast alle weiteren Leistungen das Jobcenter Ansprechpartner. Für Angelegenheiten wie Betreuung und Schule, Flüchtlingssozialarbeit und Integration bleibt die Stadt zuständig. Und Geflüchtete über 65 Jahre sind auch falsch beim Jobcenter.

Arbeitsmarktzugang

„Ob Integrations- und Sprachkurse, Vermittlung von Jobs oder Weiterbildungsangebote – hier bekommen die Geflüchteten künftig Unterstützung aus einer Hand“, sieht Michael Fuge, Geschäftsführer des Jobcenters Oldenburg, Vorteile in der Gesetzesänderung. Und die Menschen seien hoch motiviert, bekräftigt Dr. Thorsten Müller. Bei der Agentur für Arbeit hätten sich bisher rund 30 Menschen gemeldet, berichtet deren Leiter.

Im Vergleich zu anderen Zuwanderern sei zudem die Qualifikation der Ukrainerinnen überdurchschnittlich. Die Vermittlung erfolge „wie vom Kunden gewünscht“, so Müller: vom Sprachkurs bis zur sofortigen Vermittlung in Arbeit. Auch ukrainische Schüler habe man im Blick und setze auf die Berufs- und Ausbildungsberatung. „Für den Ausbildungsmarkt ist das eine große Chance.“

Für die Geflüchteten lohnt sich der Wechsel im System auch finanziell: Liegt der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand nach Asylbewerberleistungsgesetz bei 367 Euro im Monat, sind es künftig nach SGB II 449 Euro. Hinzu kommen (je nach Kinderzahl) zwischen 161 und 269 Euro für Alleinerziehende (was auf viele Ukrainerinnen zutrifft) sowie beispielsweise 881 Euro für einen Drei-Personen-Haushalt für Unterkunft und Nebenkosten.

„Durch den Wechsel in das Sozialgesetzbuch werden den ukrainischen Kriegsflüchtlingen künftig umfassende Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und die Integration in den Arbeitsmarkt gewährleistet“, begrüßt auch Sozialdezernentin Dagmar Sachse die Gesetzesänderung. „Somit werden sie noch zielgerichteter und umfassender unterstützt.“

1060 Geflüchtete

In städtischen Einrichtungen untergebrachte Betroffene hat das Jobcenter bereits informiert, nun müssen vor allem noch die privat Untergebrachten erreicht werden. Laut Sachse sind aktuell 1060 Menschen aus der Ukraine in Oldenburg registriert – aufgeteilt auf (für den Leistungsbezug entscheidende) 490 Bedarfsgemeinschaften. 160 davon sind bisher beim Jobcenter aufgenommen.

Schon jetzt können dort Anträge gestellt werden.

Markus Minten
Markus Minten Stadt Oldenburg und Ammerland (Leitung)
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