Oldenburg - Die Stadtverwaltung hat nach eigenen Angaben auf die Kritik des Bunds der Steuerzahler (BdST) am geplanten Stadion-Grundsatzbeschluss „mit Verwunderung“ reagiert, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heißt. Den Vorwurf der geschönten und unvollständigen Kostenberechnungen weist Oberbürgermeister Jürgen Krogmann darin zurück. „Bei dem für den 27. Februar geplanten Grundsatzbeschluss im Rat geht es um das Ob“, stellt Krogmann klar. „Das Wie steht erst im Oktober auf der Tagesordnung.“
Ohne einen positiven Grundsatzbeschluss könne man kein klares Signal an den Deutschen Fußball-Bund senden, das dem VfB Oldenburg in dem im März stattfindenden Lizenzierungsverfahren für die kommende Saison helfe und eine grundlegende Lösung für eine drittligataugliche Spielstätte in Aussicht stelle. „Erst wenn wir durch dieses Ratsvotum einen Planungsauftrag erhalten, können wir im nächsten halben Jahr intensivere Betrachtungen vornehmen“, verdeutlicht Krogmann. Es sei klar kommuniziert worden, dass die konkrete Entwurfsplanung inklusive aller Kosten erst mit Vorliegen des Grundsatzbeschlusses entwickelt werden könne.
Renommiere Experten
Die derzeit vorliegenden Wirtschaftlichkeitsanalysen basierten auf Daten einer renommierten Planungsmanagement- und Projektberatungsgesellschaft, die über umfassendes Wissen im Planungs- und Bauwesen und über internationale Erfahrungen in der Sportstätten- und Eventplanung verfüge, so die Stadt weiter. Der momentane Stand der Berechnungen und der zugrunde gelegten Zinsszenarien stamme aus dem Spätsommer 2022. Das zusätzliche Zinsszenario von 3,5 Prozent sei Anfang 2023 hinzugefügt worden. Die seinerzeitigen Entwicklungen beziehungsweise Baukostensteigerungen und Finanzierungsmodalitäten seien bis zum dritten Quartal 2022 berücksichtigt worden.
Mit Risikopuffer
Für die endgültige Entscheidung im Oktober 2023 über einen Stadion-Neubau werden dem Rat aktualisierte und angepasste Kosten- beziehungsweise Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorgelegt, heißt es von Finanzdezernentin Dr. Julia Figura. Ein Risikopuffer beziehungsweise eine Position für „Unvorhergesehenes“ sei aber bereits in der aktuellen Berechnung für den Stadion-Neubau enthalten, werde auch künftigen nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem EU-Beihilferecht werde man ebenfalls klären, heißt es weiter von der Dezernentin. Dass das Projekt unter bestimmten Voraussetzungen zur Notifizierung bei der EU-Kommission angemeldet werden müsse, „ist uns bekannt. Die beihilferechtliche Prüfung wird Teil der weiteren Ausarbeitung sein“.
