Oldenburg - Die Stimmung ist derzeit nicht besonders gut bei vielen Osternburgern – zumindest bei denen, die mit dem Auto unterwegs sind. Denn seit vergangener Woche ist die Kreuzung Schützenhofstraße/Bremer Straße für umfangreiche Ausbauarbeiten für den Kfz-Verkehr voll gesperrt. Die Arbeiten sollen acht Monate andauern. Dass natürlich nahezu zeitgleich der Winter über Oldenburg hereingebrochen ist und die Arbeiten behindert, gibt denjenigen Rückenwind, die den Start der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt von Anfang an kritisch gesehen haben.
Warum der Start zum jetzigen Zeitpunkt ?
Die Stadt begründet den Start kurz vor dem Winter damit, dass erst nach der Fertigstellung mit dem seit Jahren geplanten Ausbau des Sandwegs begonnen werden könne. „Wenn erst nach dem Winter begonnen wird, kann mit der Folgemaßnahme Sandweg nicht mehr sinnvoll in 2024 gestartet werden“, heißt es von Sprecherin Kim Vredenberg-Fastje.
Da an der Kreuzung zuerst die Wasserleitung erneuert werden müsse und hierfür das Material schon vorrätig sei, sei jetzt mit dem Bau begonnen worden, um dann bei der Verfügbarkeit der Schächte und Kanalleitungen mit den Kanalbauarbeiten weiterzumachen. „Durch die Winterperiode kann es witterungsbedingt natürlich zu Ausfalltagen kommen. Hierfür sind im Bauablauf in einem gewissen Rahmen Puffertage eingeplant, damit es nach Möglichkeit nicht zu einer Verlängerung der Bauzeit kommt.“ Welche Arbeiten trotz schlechter Witterung umgesetzt werden, werde regelmäßig überprüft und der Bauablauf entsprechend angepasst.
Greifen die Einzelmaßnahmen ineinander ?
An der Baumaßnahme sind die VWG (Wasserleitung), der OOWV (Ab- und Regenwasser) und die Stadt (Straßenbau) beteiligt. Damit im Bauablauf alle Maßnahmen möglichst ineinander greifen, ist laut Stadt die Ausschreibung so gewählt worden, um einen einzigen Auftragnehmer zu bekommen. Auf diese Weise sollen Reibungsverluste und Stillstandzeiten zwischen den Einzelgewerken verhindert werden.
Wäre es nicht auch ohne Vollsperrung gegangen? ?
Die Kanalbauarbeiten sind laut Stadt sehr umfangreich und finden in Tiefen zwischen 2,5 Meter und 4,5 Meter statt. „Dazu ist mitten im Kreuzungspunkt ein großes Durchdringungsbauwerk notwendig, das inklusive Baugrube keinen halbseitigen Verkehr zulässt“, so Vredenberg-Fastje. Selbst mit umfangreichen Provisorien wären mehrere Vollsperrungen notwendig gewesen, die jedes Mal den Verkehr und insbesondere den ÖPNV zu Umstellungen im Fahrplan gezwungen hätten. Aus Sicht der Stadt ist die Vollsperrung daher bautechnisch und aus Kosten- und Zeitgründen unumgänglich.
Geht es nicht schneller, etwa im Schichtbetrieb ?
Parallel mehrere Arbeitsschritte durchzuführen, ist laut Stadt nicht möglich. Die verschiedenen Arbeiten im Straßenraum bauten in der Regel aufeinander auf und könnten daher nicht gleichzeitig erfolgen. Die Bauzeit von Bauprojekten zu beschleunigen sei oftmals nur durch eine Verlängerung der Arbeitszeit oder durch einen Schichtbetrieb möglich. „Dies wird insbesondere dadurch erschwert, dass sich der Baulärm zwischen 20 Uhr abends und 7 Uhr morgens gemäß den gesetzlichen Vorgaben so weit in Grenzen halten muss, wie es die Bauverfahren im Tiefbau im Innenstadtbereich praktisch nicht hergeben“, so Vredenberg-Fastje. Es könnten daher höchstens 1,5 Schichten realisiert werden. „Eine zweite Schicht aber nur in einem Halbschichtbetrieb zu fahren, ist wirtschaftlich und organisatorisch nicht darstellbar und das notwendige Personal dafür auch nicht zu finden.“
Die Ausdehnung der Arbeiten auf Wochenenden sei indes durch gesetzliche und tarifliche Vorgaben begrenzt, heißt es weiter. Zudem sei dies gerade für mittelständische Firmen aus der Region nicht umsetzbar, weil dieses Personal durch die notwendigen Einsätze in der Nacht und an Wochenenden für Notmaßnahmen der Versorgungsträger schon genug belastet ist. Weitere Probleme seien die Ausleuchtung mit Flutlicht, Mehrkosten durch Schichtzulagen, fehlende Materiallieferanten abends sowie allgemein der Verfügbarkeit des Personals. Vredenberg-Fastje fasst es so zusammen: „Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Bauzeit sind begrenzt und aufgrund der zuvor dargestellten Punkte nicht vertretbar.“
