Oldenburg Der Eigentümer des Wallkinos ist in einem gegen die Stadt geführten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unterlegen, heißt es in einer Mitteilung. Mit Beschluss vom 7. Februar hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine denkmalschutzrechtliche Verfügung zur Sicherung des Gebäudes abgelehnt. Der Eigentümer streitet mit der Stadt um die Frage, ob und inwieweit das Gebäude geschützt ist.
Im Frühjahr 2019 stellte die Stadt fest, dass Wasser in einem Teil des Souterrains des früheren Kinos steht und ordnete die Trockenlegung an. Den gegen die Verfügung erhobenen Einwänden des Eigentümers, wonach das „Wallkino“ kein schützenswertes Denkmal sei, folgte das Gericht nicht.
Nach Einschätzung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz bestehe ein Denkmalwert von öffentlichem Interesse. Das Einschreiten durch die Denkmalschutzbehörde sei dringend erforderlich. „Wir fühlen uns durch das Urteil bestätigt in unserer Auffassung, dass Eigentümer ein Baudenkmal nicht verfallen lassen dürfen. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass eine sachgerechte Entscheidung zum Fortbestand des Gebäudes getroffen wird“, sagte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann am Freitag. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig.
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